Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt den Netzzugang für Atomstrom

Die mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG (Hamburg), nimmt sowohl den aktuellen atomaren Störfall in Japan als auch die in der Vergangenheit vorliegenden Störfälle zum Anlass und untersagt bis auf Weiteres unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Während man […]

Die mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG (Hamburg), nimmt sowohl den aktuellen atomaren Störfall in Japan als auch die in der Vergangenheit vorliegenden Störfälle zum Anlass und untersagt bis auf Weiteres unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Während man in Japan zum jetzigen Zeitpunkt zum Abwarten verdammt sei, sieht sich das Hamburger Netzbetriebsunternehmen zum Handeln gezwungen.

"Obwohl die japanischen AKW’s zu den modernsten der Welt zählen, kann und konnte man absolute Sicherheit zu keinem Zeitpunkt garantieren, wie auch die in der nahen Vergangenheit zurückliegenden Störfälle an deutschen AKW’s beweisen. Auch wenn Atomkraft zwar ein ‚umweltfreundlicher‘ Energieträger ist, da dieser bei Produktion von elektrischer Energie keine Abgase oder CO2 Emissionen freisetzt, bleibt die Auswirkung im Störfall nachhaltig tödlich. Der Auswirkungsradius, die generationsübergreifenden Folgen und das damit verbundene Risiko für die Bevölkerung können dabei nicht definiert werden", betont der Elektrizitätsnetzbetrieb.

Kunden und Versorgungsdienstleister haben freie Wahl
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibe es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen.
Die Politik habe in jüngster Vergangenheit die Verlängerung der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken bestätigt. Ungeachtet dessen, habe jeder Kunde, aber auch Versorgungsdienstleister die freie Wahl eine marktwirtschaftliche Lösung zu finden.
"Dementsprechend war es für die Entscheidung nicht nötig, auf entsprechende Durchführungsverordnungen und Erlässe seitens des Gesetzgebers zu warten, sondern mit ureigenem Verantwortungsbewusstsein diese zu treffen. Wünschenswert wäre, wenn dieser Überzeugung Beispielwirkung in der Weise zuteil wird, als dass sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung vom Atomstrom zu untersagen", heißt es in der Pressemitteilung.
Selbstverständlich bleibe es betroffenen Energieversorgungsunternehmen unbenommen gegen diese beschlossene Vorgangsweise der Geschäftsführung rechtlich vorzugehen. "Dieser Auseinandersetzung würde jedoch aufgrund der aktuellen Lage und Vorkommnisse mit Gelassenheit entgegen gesehen werden. Man darf gespannt sein, ob und inwieweit mein Unternehmen rechtlich verpflichtet werden sollte Atomstrom durchleiten zu müssen", so Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek.
Durch den Ausschlusses der Atomkraft in den Netzen der mk-grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG komme es selbstverständlich nicht zu Nachteilen der betroffenen Verbrauchsstellen, ebenso wenig seien aus diesem Anlass Preiserhöhungen der Versorgungsunternehmen zulässig.

14.03.2011 | Quelle: mk-group Holding GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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