EEG-Erfahrungsbericht: Weiterhin Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen; Gezielte Maßnahmen zur Netzintegration der Photovoltaik

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat am 03.05.2011 die Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Solar-und Windstrom sowie Strom aus Biogas sollen demnach künftig verstärkt in das Netz eingespeist werden, wenn die Nachfrage groß ist. Dafür ist auch eine so genannte Marktprämie möglich.


Der Bau von Windkraftanlagen auf See (offshore) und neue Stromspeicher sollen in Zukunft stärker gefördert werden.

Ausbauziel der erneuerbaren Energien zur Stromversorgung auch nach Fukushima unverändert: 35 % bis 2020

Auch künftig soll Strom aus erneuerbaren Energiequellen Vorrang  bei der Netzeinspeisung haben. Die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 verankerten Ausbauziele der Stromversorgung sollen im EEG verankert werden. Demnach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2020 mindestens 35 % betragen. 2030 sollen es 50 % sein, 2040 werden 65 % angestrebt und 2050 sollen 80 % erreicht werden. Die dritte Änderung des EEG in dreieinhalb Jahren soll am 6. Juni zusammen mit dem Atomausstieg vom Kabinett beschlossen werden.

Markt-, Netz- und Systemintegration soll verbessert werden

Mit einer optionalen Marktprämie sollen EEG-Anlagenbetreiber einen Anreiz erhalten, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben. Einbezogen werden nach den Plänen Röttgens alle EEG-Anlagen. Die Marktprämie ergebe sich als Differenz zwischen der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich im Nachhinein ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis. Dieser soll bei Wind- und Solarstrom (Photovoltaik) um einen technologiespezifischen Wertigkeitsfaktor korrigiert werden, der den jeweiligen Marktwert an der Börse widerspiegelt. Darüber sollen mit einer "Managementprämie" unter anderem die Kosten für den Ausgleich von Prognosefehlern ausgeglichen werden.

Gezielte Maßnahmen zur Netzintegration der Photovoltaik: Nachrüstung von Bestandsanlagen; Begrenzung der Einspeiseleistung von kleinen PV-Anlagen

Mit Blick auf die so genannten 50,2 Hz-Problematik (Gefahr eines großräumigen Ausfalls des Stromnetzes durch Selbstabschaltung von Photovoltaik-Anlagen, falls die Netzfrequenz auf 50,2 Hertz steigt) sollen auch Bestandsanlagen nachgerüstet werden. PV-Anlagen werden künftig in das Einspeisemanagement einbezogen. Sie können demnach künftig – wie alle anderen EEG-Anlagen – bei Netzüberlastung gegen Entschädigung abgeregelt werden.
Bei kleinen Solarstromanlagen, für die das Einspeisemanagement zu aufwändig wäre, soll die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt auf 70 % begrenzt werden, um die sehr seltenen Leistungsspitzen zu "kappen". Dies reduziert die eingespeiste Strommenge laut Bundesumweltministerium nur um rund 2 %, entlastete aber das Netz ganz erheblich.

Solarstrom-Förderung: "Atmender Deckel" bleibt; Einspeisevergütung für "Solarstrom vom Acker" bleibt außen vor

Für die Photovoltaik soll die bestehende Degressionsregelung ("atmender Deckel") beibehalten werden. Außerdem soll die Anpassung – wie im Jahr 2011- in Zukunft halbjährlich erfolgen. Die der Vergütungsklassen sollen von 4 auf 3 Kategorien reduziert werden (bis 30, 30 bis 500, über 500 kW). Die Solarstrom-Eigenverbrauchsregelung wird verlängert.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligen Acker- und Konversionsflächenerhalten sollen auch künftig keine Vergütung erhalten.

Röttgen: Photovoltaik bleibt wichtig; Beim Ausbau der Erneuerbaren kommt es aber stärker auf andere Formen wie Wind an

Die Photovoltaik soll laut Röttgen im Mix der Stromerzeugung auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien komme es aber stärker auf andere Formen wie Wind an, so der Bundesumweltminister. Deshalb soll die Vergütung für Photovoltaik ihre Bedeutung angemessen widerspiegeln. Im vergangenen Jahr habe PV über 80 % aller Investitionen in die erneuerbare Stromerzeugung auf sich gezogen. Dieser "Schieflage" sei durch die erfolgten Kürzungen und die Verschärfung des "atmenden Deckels" bei der Degression effektiv entgegen getreten worden. Die Regelungen hätten sich bewährt, so dass nur kleinere Anpassungen erforderlich seien. Von erheblicher Bedeutung sein die Maßnehmen zur Netzintegration der PV, fasst Röttgen zusammen.

Offensive für Speichertechnologien
Mit einer Speicheroffensive (Befreiung der Speicher von Netzentgelten, ressortübergreifendes Speicherforschungsprogramm inkl. Demonstrationsanlagen) will Röttgen die Speicherentwicklung vortreiben. In einer Speicher-Fahrplan soll eine umfassende Strategie erarbeitet werden (Bedarf, Technologieentwicklung, Förderstrategie, Rahmenbedingungen und Instrumente).

Weitere Informationen:
Entwurf: Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)

09.05.2011 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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