Rösler zur EEG-Novelle: „Erneuerbare Energien marktkonform fördern; Beirat will weg von der Einspeisevergütung und setzt auf Ausschreibungsmodell

Anlässlich der bevorstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für eine effizientere und marktnähere Förderung der Erneuerbaren Energien plädiert.

Der Beirat empfiehlt, die künftige Förderpraxis technologieneutral zu gestalten und die erneuerbaren Energien zeitnah in das allgemeine Markt- und Preissystem zu integrieren. Die Berater des Ministers plädieren dafür, künftig Mengen statt Preise festzulegen und empfehlen als Alternative zur Steuerung über den Preis in Form der Einspeisevergütung eine Steuerung der zu installierenden Kapazität.

Rösler sieht Marktprämie als Beitrag für mehr Wettbewerb
"Der Beirat gibt wichtige Denkanstöße dafür, die Förderung der erneuerbaren Energien marktkonform zu gestalten. Aus meiner Sicht könnte insbesondere die Einführung einer Marktprämie ein Beitrag für mehr Wettbewerb sein", erklärt Bundeswirtschaftsminister Rösler. "Um auch in Zukunft Energie im Industrieland Deutschland zuverlässig und bezahlbar nutzen zu können, müssen wir beim Ausbau erneuerbarer Energien noch stärker die Kräfte von Markt und Wettbewerb mobilisieren. Nur so werden wir die Herausforderungen des Klimawandels und den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie ordnungspolitisch vernünftig meistern."

Professor Achim Wambach: Photovoltaik ist ein Beispiel für die Förderung spezifischer Technologien, welche die Forschungs- und Produktionsentscheidungen der Industrie verzerrt
Die Förderung spezifischer Technologien verzerre die Forschungs- und Produktionsentscheidungen der Industrie hin zu diesen Technologien, heißt es in dem Brief des Wissenschaftlichen Beirats. Ein gutes Beispiel hierfür biete die Photovoltaik.
"Die Differenzkosten, d.h. die Kosten der EEG-Umlage über den Strompreis hinaus, für alle bis einschließlich 2010 errichteten Photovoltaik-Anlagen werden auf 85,4 Milliarden Euro geschätzt. Dies bedeutet ein gewaltiges Umverteilungsprogramm und riesige Subventionen für eine Technologie, die in 2011 ca. 55 % der EEG-Förderkosten verursachen wird, dabei aber nur 20 % des nach EEG vergüteten Stroms erzeugt oder etwa 3 % des gesamten Stromverbrauchs", schreibt Professor Achim Wambach, Ph.D., Stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi.
"Um in Zukunft die mit den erneuerbaren Energien verbundenen Ziele effizient zu erreichen, sollte daher die Novelle des EEG genutzt werden, um die weitere Förderung der erneuerbaren Energien technologieneutral zu gestalten. Es ist ferner rückblickend zu fragen, in wieweit das EEG als industriepolitisches Instrument zur Förderung neuer, exportierbarer Technologien ein Erfolg war und in wieweit dieser die enormen Kosten rechtfertigt. Angesichts der Novellierung des EEG ist davon abzuraten, auf nicht transparente Weise neben den umweltpolitischen auch industriepolitische Ziele zu verfolgen", so Wambach weiter.

Beirat will Mengen statt Preise festlegen
Bisher wird die Förderung der erneuerbaren Energien über die Einspeisevergütung gesteuert: Bei gegebener Einspeisevergütung werden so lange Kraftwerke errichtet, wie die Kosten der Erstellung geringer sind als die erwarteten Einnahmen. Wenn die Kosten der Erstellung – insbesondere die Technologiesprünge in der Herstellung solcher Kraftwerke – bei der Bemessung der Einspeisevergütung falsch eingeschätzt werden, könne dies zu einem Boom an Kraftwerken führen, der eventuell so nicht erwartet war, heißt es in dem Brief, der an den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Brüderle adressiert war. So sei 2007 kalkuliert worden, dass die EEG-Umlage im Jahr 2016 maximal rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde betragen würde.
Insbesondere der rasante Ausbau der Photovoltaik habe dazu geführt, dass diese Umlage bereits 2010 bei 2 Cent pro Kilowattstunde lag, 2011 seien es etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde. "Auch wenn die errichtete Kapazität an erneuerbaren Energien durch eine regelmäßige Degression der Vergütungssätze prinzipiell gesteuert werden kann, so zeigt doch die bisherige Erfahrung mit dem EEG, dass diese (Fein-) Justierung nicht unproblematisch ist."
Eine Alternative zur Steuerung über den (Subventions-) Preis sei die Steuerung der zu installierenden Kapazität. Da jetzt größere Projekte insbesondere in der Offshore-Windenergie anstehen, könnte eine Ausschreibung hierfür ein Modell sein. "Der Wettbewerb würde darum stattfinden, wer zu den geringsten Subventionskosten den Windpark bauen würde. Ausschreibungsmodelle sind für alle Technologien und auch technologieneutral vorstellbar", so der Beirat.

Der Brief des Beirats ist im Internet zugänglich unter www.bmwi.de. Link: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/brief-wissenschaftlicher-erneuerbare-energie,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

01.06.2011 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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