Hybridkraftwerke erleichtern Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz

Dass so genannte Hybrid- oder Kombikraftwerke einen erheblichen Beitrag zur Netzintegration von Photovoltaik- und Windkraftwerken leisten können, bestätigen zwei aktuelle Studien zum Netzausbau und zur Energieversorgung in Berlin und Brandenburg. Darauf weist der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE, Berlin) in einer Pressemitteilung hin.

Gezielte Anreize zur Technologieentwicklung erforderlich
"Die jüngsten Untersuchungen der BTU Cottbus und der TU Berlin unterstreichen die große Bedeutung, die eine intelligente Vernetzung dezentraler regenerativer Kraftwerke für die Integration großer Mengen erneuerbarer Energien hat. In solchen Kombikraftwerken liegt ein Schlüssel zu einer kostengünstigen und verlässlichen Energieversorgung der Zukunft. Daher brauchen wir gezielte Anreize für diese Technologieentwicklung", fordert BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann.  
Vor allem die Studie zum weiteren Netzausbaubedarf, die die BTU Cottbus für Brandenburg erstellt hat (Studientitel: Netzintegration Erneuerbarer Energien in Brandenburg), benennt klar, dass regenerative Kombikraftwerke den Bedarf an zusätzlichen Höchstspannungs-Übertragungsleitungen deutlich reduzieren würden.
Das Modell der TU Berlin zeige außerdem, dass sich Verbrauch und Erzeugung in Teilnetzen einer Großstadt wie Berlin mit Hilfe von gezielter Steuerung gut aufeinander abstimmen lassen. Dadurch könne sowohl die höhere Netzebene entlastet als auch der Bedarf an konventionellen Reservekapazitäten deutlich verringert werden.  

BEE fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Kombikraftwerke
Beide Studien unterstreichen damit die Forderungen des BEE nach verlässlichen Rahmenbedingungen für Kombikraftwerke und Anreizen für Speicherkonzepte, die der letzte Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums im Vorfeld der EEG-Novelle jedoch als nicht so dringlich erachtet habe.
"Zwar hatte die Bundesregierung die Bedeutung dieser Technologie bereits beim Verfassen des Koalitionsvertrages im Jahr 2009 erkannt und einen entsprechenden Stetigkeitsbonus als Anreiz angekündigt. Sie ist ihn aber bis heute schuldig geblieben. Eine Option für eine Einführung hat sich das Bundesumweltministerium bei der Novellierung des EEG über eine Verordnungsermächtigung offen gehalten. Diese muss jetzt zügig mit Leben gefüllt werden. Erfolgreiche Demonstrationsprojekte haben längst gezeigt, dass die Zeit für eine Umsetzung reif ist", so Klusmann.

Video "Das Kombikraftwerk"  

27.08.2011 | Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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