Ontario ändert Steuerpolitik für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen; für Photovoltaik-Anlagen über 500 kW und auf Freiflächen greift der gewerbliche Steuersatz

Die Regierung von Ontario hat

ihre Steuerpolitik für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen geändert. Sie berücksichtigt jetzt auch Größe und Standort der Anlagen.
Die Novelle des Gesetzes 282/98 bezieht sich auf Photovoltaik-, Windkraft– und Biomasseanlagen. Die Änderungen traten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
“Ontario ist bei der Erzeugung verlässlicher Energie aus sauberen, erneuerbaren Quellen führend”, sagt Ontarios Finanzminister Dwight Duncan.
„Diese Änderungen stellen sicher, dass Grundstücksbesitzer nicht von den Steuern davon abgehalten werden, zu einem grünen Energiesystem beizutragen, das für eine sauberere Umwelt und gesündere Familien sorgt.“

Keine Änderungen bei Photovoltaik-Aufdachanlagen
Die Steuerfestsetzung und Einstufung eines bebauten Grundstücks ändert sich unter dem neuen Gesetz nicht, wenn eine Solar-Aufdachanlage installiert wird. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen hängt sie von Größe, Standort und davon, wer den Strom erzeugt, ab.
Für Personen, die normalerweise keine professionellen Stromerzeuger sind, gelten ab jetzt neue Regelungen: Wer PV-Freiflächenanlagen bis 10 kW Nennleistung besitzt und betreibt, wird steuerlich nicht hochgestuft oder anders bewertet.
Ebenso werden Eigentümer von Solarstrom-Anlagen zwischen 10 kW und 500 kW gemäß der Nutzung der umgebenden Grundstücke besteuert. Für Eigentümer von Photovoltaik-Kraftwerken über 500 kW gilt bis zu dieser Grenze dieselbe Regelung. Für die darüber hinaus gehende Leistung greift der gewerbliche Steuersatz.
Die Grundstücke, Gebäude und Strukturen, die zur kommerziellen Stromerzeugung mit Freiflächenanlagen benötigt werden, werden ebenfalls nach dem gewerblichen Steuersatz besteuert.

Solares Heizen und Kühlen wird nicht höher besteuert
Die Regierung betont, dass das Gesetz 282/98 geändert wurde, um Klarheit bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen, die zur Energieeffizienz und Energiespeicherung dienen. Die Besteuerung von Gebäuden und Grundstücken mit Anlagen zum solaren Heizen und Kühlen bleibe davon unberührt.

13.01.2012 | Quelle: Government of Ontario; Bild: Queen’s Printer for Ontario | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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