Photovoltaik in Großbritannien: Berufungsgericht vertagt Entscheidung über Anfechtung des Solarstrom-Einspeisetarifs

Am 13.01.2012 meldete das britische Ministerium für Energie und Klimaschutz, das Berufungsgericht habe bisher nicht entschieden, ob die Anfechtung des Urteils gegen die vom Ministerium geplanten Kürzungen der nationalen Einspeisetarife für Solarstrom gestattet wird.

Das Ministerium rechnet mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten Wochen. Am 21.12.2011 hatte der oberste Gerichtshof Großbritanniens entschieden, dass die Kürzung des Photovoltaik-Einspeisetarifs, elf Tage vor Ende der offiziellen Beratungsphase, unrechtmäßig war.
“Sobald das Ergebnis feststeht, werden wir unsere Möglichkeiten untersuchen und eine Erklärung über die weitere Vorgehensweise abgeben. Somit wird Klarheit für Verbraucher und Industrie herrschen”, so das Ministerium auf seiner Website.

Tarifkürzung führte zu starkem PV-Zubau, gefolgt von raschem Rückgang des britischen Photovoltaik-Marktes
Am 04.01.2012 hatte das Ministerium eine Anfechtung angekündigt, dass es dem Urteil des obersten Gerichtshofes “nicht zustimme”, und dass die hohen Einspeisetarife für Solarstrom nicht nachhaltig seien.
Die Tarifkürzung vom 12.12.2011 hatte zu einem starken Photovoltaik-Zubau geführt, gefolgt von einem Zusammenbruch des nationalen PV-Marktes. In der letzten Woche vor der Kürzung wurde eine Photovoltaik-Kapazität von 126 Megawatt (MW) installiert. In der darauf folgenden Woche waren es nur noch 2,57 MW und in den Wochen danach noch weniger.

16.01.2012 | Quelle: Britisches Ministerium für Energie und Klimaschutz | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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