Photovoltaik in der Schweiz: Solarstrom-Einspeisevergütung wird zum 1. März um rund 10 % gesenkt
Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Die Vergütungssätze für die verschiedenen Technologien sind in den Anhängen 1.1-1.5 der Energieverordnung festgelegt und werden aufgrund der Kostendaten von Referenzanlagen berechnet.
Diese Kostenbasis wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. 2011 erfolgte eine solche Überprüfung aufgrund aktuellster Daten projektierter oder bereits in Betrieb stehender Anlagen. Daraus wurden Anpassungen der KEV-Vergütungssätze abgeleitet, die bei den betroffenen Verbänden in einer Anhörung Ende Oktober 2011 mehrheitlich Zustimmung fanden, so das Umweltministerium.
Investitionskosten für PV-Anlagen weiter gesunken; Solarstrom-Vergütungssätze werden um insgesamt 18 % reduziert
2011 setzte sich der Preisverfall bei den Photovoltaik-Modulen fort, so dass die Investitionskosten für PV-Anlagen weiter gesunken sind, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Außerdem würden die Unterhaltskosten von Anlagen mittlerer Leistung sinken, da die Kosten für die Lastgangmessung geringer ausfallen. Das UVEK senke die KEV-Vergütungssätze für Neuanlagen deshalb per 1. März 2012 um rund 10%. Zusammen mit der regulären, in der Energieverordnung vorgesehenen jährlichen Senkung der Vergütungssätze für Neuanlagen um 8 %, die bereits per 1. Januar 2012 gilt, sinken die PV-Vergütungssätze damit um insgesamt 18 %. Infolge der großen Unsicherheiten der Modulpreisentwicklung ist für Mitte 2012 eine weitere Überprüfung der PV-Vergütungssätze geplant.
02.02.2012 | Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation; Foto: Schweizer Mustermesse, Margrit Walthard | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH