Photovoltaik in Großbritannien: Energieministerium kündigt Änderung der Solarstrom-Einspeisetarife an; Förderung soll an Kostensenkungen der PV-Industrie gekoppelt werden

Am 09.02.2012 kündigte das britische Energieministerium DECC Änderungen der nationalen Einspeisetarife an. Das DECC will den Betreibern unter anderem Leistungsvorgaben für Photovoltaik-Anlagen machen und die Einspeisevergütung für Eigentümer von mehr als 25 Anlagen kürzen. Außerdem soll die Höhe der Einspeisevergütung an die Kostensenkungen der PV-Industrie gekoppelt werden.

Ministerium will Fördermittel umwidmen, um Solarstrom-Einspeisetarife zu finanzieren

Die Änderungsvorschläge kommen kurz vor Ablauf der ersten Beratungsphase über die Einspeisetarife. Das Ministerium erklärte außerdem, es werde einige ungenutzte Fördermittel verwenden, die ursprünglich für Unterstützung von Großanlagen eingeplant waren, um die Einspeisevergütungen bis zum Ablauf der aktuellen Tarifrunde zu gewährleisten.
“Diese Vorschläge sollen helfen, die Tarife hinsichtlich Kosteneffektivität und besserer Vorhersehbarkeit neu aufzustellen. Prinzipiell begrüßen wir das”, sagte Gaynor Hartnell, Geschäftsführerin des Branchenverbands Renewable Energy Association (REA) in einer ersten Stellungnahme.
Hartnell kritisierte jedoch, dass die geplanten Leistungsnachweise für Photovoltaik-Anlagen weniger streng gefordert werden sollen, als ursprünglich vorgeschlagen.
“Dies wird den Markt weniger behindern, und es ist es nicht logisch, so zu handeln. Das wäre für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien sinnvoll, aber nicht bei Stromproduktion.

Leistungsklasse ‘D’ oder besser erforderlich
Laut DECC werden diese Änderungen bis 2015 zu etwa zweieinhalb Mal so vielen Neuinstallationen für erneuerbare Energien führen, wie vorher angenommen. Ursprünglich habe das Ministerium vorgeschlagen, dass die Leistung von  PV-Anlagen mindestens mit ‘C’ bewertet werden müsse. Dennoch müssen PV-Anlagen, die ab dem 01.04.2012 installiert werden, nach der neuen Regelung lediglich in die Leistungsklasse ‘D’ fallen. Der frühere Vorschlag sei letztlich unpraktikabel, da die Hälfte der Anlagen nur ein ‘D’ erreichen würden.
Die Vergütung für Besitzer mehrerer PV-Anlagen soll bei 80 Prozent der üblichen Tarife liegen. Wer weniger als 25 Anlagen für erneuerbaren Energien besitzt, erhält die reguläre Vergütung. Das Ministerium berät derzeit über den Vorschlag, dass soziale Wohnungsbauten, Gemeinde-Projekte und zugeteilte Energie-Programme von dem Abschlag für viele Anlagen ausgenommen werden sollen.

460 Millionen britische Pfund bis zur Überprüfung der Ausgaben verfügbar
Das DECC erklärte, sein Vorschlag, die Subventionen mit den Kostensenkungen zu verknüpfen, orientiere sich am deutschen Modell und werde künftig verhindern, dass kurzfristige Überarbeitungen erforderlich werden.
Das Ministerium erklärte auch, es werde das verfügbare Budget nutzen, um die überschüssigen Ausgaben zu decken, die durch die große Zahl installierter PV-Anlagen entstanden sind. Noch immer seien für den gesamten Förderzeitraum 460 Millionen britische Pfund (550 Millionen Euro) verfügbar. Ein Großteil davon stamme aus dem Budget für große Kraftwerke zur Nutzung der erneuerbaren Energien, das nicht ausgereizt worden sei.

10.02.2012 | Quelle: DECC; Bildquelle: REA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen