Obmann der Unionsfraktion im Umweltausschuss fordert Erhaltung der Photovoltaik-Anlagenklasse zwischen 10 und 100 kW sowie Speicheranreiz für Solarstrom

Der CSU-Bundestags- abgeordnete Josef Göppel verlangt Korrekturen bei der EEG-Novelle, darunter die Erhaltung der Photovoltaik-Anlagenklasse zwischen zehn und 100 Kilowatt, deren Solarstrom mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden soll. Der Entwurf der

Bundesminister Rösler (FDP) und Röttgen (CDU) sieht den Wegfall dieser Anlagenklasse vor sowie eine Vergütung wie bei Anlagen mit bis zu 1.000 kW in Höhe von nur 16,5 ct/kWh.
Weiter schlägt Göppel einen Systemdienstleistungs-Bonus für die Bereitstellung von Blindleistung in Höhe von einem Cent/kWh vor.

Zusätzlicher Anreiz für Stromspeicher
Solarstrom, der gespeichert und selbst verbraucht wird, soll nach Göppels Vorschlag ebenfalls vergütet werden. 15% des erzeugten Stroms ließen sich zwar durch Verbrauchssteuerung in den meisten Haushalten ohne Speicherung direkt nutzen. Darüber hinaus werde aber eine Zwischenspeicherung notwendig, erläutert Göppel.
Da die Kosten für stationäre Speicher derzeit noch bei rund 1.000 Euro je kWh Speicherkapazität liegen, sei eine bis Ende 2013 befristete Förderung nötig, um diesen Markt zu entwickeln.
Die Regelung sieht vor, dass bis zur Vergütungsbegrenzung bei 85 % des erzeugten Stroms auch der zwischengespeicherte und selbst verbrauchte Strom wie eingespeister Strom vergütet wird. Die hohen Kosten des Speichers refinanzieren sich laut Göppel über den Wert des vermiedenen Strombezugs. Als Speichermedium können auch Elektromobile dienen.
Die vorgeschlagene Regelung kostet nicht mehr als der eingebrachte Gesetzentwurf, betont Göppel, weil danach ebenfalls 85 oder 90 % vergütet werden. Perspektivisch verringert der Speicheranreiz jedoch die EEG-Umlage, weil nach Ende der Vergütung (31. Dezember 2013) weniger Strom in die Umlagesumme einfließe.

08.03.2012 | Quelle: Josef Göppel (MdB) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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