Photovoltaik-Projektentwickler GP JOULE präsentiert Alternativentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz für Planungssicherheit und zur Entlastung der Verbraucher

Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung, die Solarstrom-Förderung massiv zu beschneiden, hat der international tätige Photovoltaik-Projektentwickler GP JOULE (Reußenköge) am 08.03.2012 einen Alternativentwurf für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in die Debatte eingebracht.

Ziel des als „EEG 2042“ bezeichneten Modells sei, die Belastung des Verbrauchers in Gestalt der Solarstromumlage dauerhaft und verlässlich zu begrenzen. Der Ansatz vereinfache und modernisiere die Förderung grundlegend. Zugleich schafft er dauerhaft Planungssicherheit und erfüllt damit die wichtigste Voraussetzung für den Fortgang der Energiewende.

Einheitlich 12 Cent je Kilowattstunde bis 2042
Statt eines komplizierten Stufensystems wie beim derzeit geltenden EEG 2012 sieht der neue Entwurf einen universellen Starttarif vor. Dieser soll leistungsunabhängig für alle Anlagen bei 12 Cent je Kilowattstunde liegen. Er soll unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleiches von 1,5 Prozent ab dem Jahr der Inbetriebnahme unverändert bis 2042 gelten, also maximal 30 Jahre.
Wer noch 2012 eine neue Anlage errichtet, soll den gesicherten Einspeisetarif für die kommenden 30 Jahre erhalten. Betreiber, die in elf Jahren mit einer neuen Anlage ans Netz gehen, sollen dann noch 19 Jahre zum gesicherten Einspeisetarif einspeisen. Sie können den kürzeren Zeitraum der Tarifsicherung durch die sinkenden Systemkosten ausgleichen, die der technologische Fortschritt mit sich bringt, erläutert GP JOULE.

Guthaben-Modell für Betreiber von kleinen Solarstromanlagen
Ein zentraler Bestandteil des EEG 2042 ist die Einführung eines Guthaben-Modells für den Betrieb von Photovoltaik-Kleinanlagen, das auf dem sogenannten Net-Metering aufsetzt. Es sieht vor, dass Kleinanlagen-Betreiber tagsüber ein Guthaben in Form eines Stromüberschusses in das Netz des lokalen Energieversorgers einspeisen und dieses nachts oder bei schlechtem Wetter verbrauchen können. Der Energieversorger soll im Gegenzug dafür eine Gebühr für die Zwischenspeicherung des Stroms erhalten.
Für Anlagenbauer und Investoren schaffe das "EEG 2042" eine langfristig belastbare Planungsgrundlage, die Voraussetzung für den weiteren Aufbau von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen insbesondere in den strukturschwachen Regionen. Diese Sicherheit sei wiederum an die Verpflichtung gekoppelt, den Strom kontinuierlich günstig zu erzeugen und zu liefern.

Kopplung an Stromgestehungskosten und Anreiz zum Eigenverbrauch
Der nach dem EEG 2042 gleichbleibende universelle Starttarif führe dazu, dass neu installierte Solaranlagen sich immer früher den tatsächlichen Stromgestehungskosten annähern. Darüber hinaus erhöhe der niedrige einheitliche Vergütungssatz den Anreiz, selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen. So könne jeder Hausbesitzer Stromkosten einsparen und seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland unabhängig von fossilen und nuklearen Brennstoffen wird und seinen CO²-Ausstoß reduziert.
„Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zur Überarbeitung des EEGs zerstört volkswirtschaftliche Werte, die mit Milliardenaufwand geschaffen wurden“, sagt Ove Petersen, Geschäftsführer von GP JOULE. „Wir plädieren daher mit dem EEG 2042 für einen dritten Weg, der die Planungssicherheit in unserem Land erhält, die Verbraucher entlastet und die Weichen der Energieversorgung Richtung Zukunft stellt.“
Das Positionspapier mit ausführlicher Darstellung des EEG 2042 kann heruntergeladen werden unter www.gp-joule.de

08.03.2012 | Quelle: GP JOULE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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