Italien gewährt letzte Frist für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerland

Die italienische Regierung gewährt Betreibern von Solarstromanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eine letzte Frist.

Das am 26.03.2012 in Kraft getretene Gesetz (Art. 65 Decreto Monti) sieht vor, dass alle derzeit im Bau befindlichen Anlagen, die innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen, noch eine Förderung erhalten werden, sofern sie vor dem 29.3.2011 eine Baugenehmigung erhalten haben.

Klares Signal an die Investoren
In der ursprünglichen Gesetzesverordnung vom 24.1.2012 war noch vorgesehen, dass die ursprünglich ab dem 29.3.2012 vorgesehenen Einschränkungen schon ab Januar gelten sollten. Das Vorhaben hatte bei Betreibern und Projektentwicklern für große Unruhe gesorgt.
„Italien sendet ein klares Signal an die Investoren, dass den im Bau befindlichen Anlagen nicht rückwirkend die Förderung gestrichen wird“, erklären Roberto Pera und Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner in Rom und Padua.
„Nun sind die Betreiber am Zug, die Anlagen innerhalb der Frist ans Netz zu bringen. Ab Juni wird es nur noch in Ausnahmefällen eine Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Ackerflächen in Italien geben.“
Nach Ablauf der Frist haben Anlagen, die die Bedingungen des Romani Dekretes vom 3.3.2011 einhalten, noch insgesamt 6 Monate lang ein Recht auf den Fördertarif. Dieser gilt dann nur noch für Anlagen, deren Leistung den Wert von 1 Megawatt nicht übersteigt, die pro Grundstück desselben Eigentümers einen Mindestabstand von 2 Kilometern einhalten und die maximal 10 Prozent der verfügbaren Fläche belegen.

Definition von Brachflächen unklar
Nur landwirtschaftliche Flächen, die seit über fünf Jahren brach liegen, unterliegen den Einschränkungen nicht. Allerdings ist nach wie vor unklar, wie diese Brachflächen rechtlich definiert werden. Zu beachten ist, dass die obigen Einschränkungen lediglich die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, betreffen. Bei Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung, bleibt der Bau weiterhin möglich.

Endgültiges Aus für Solarstrom vom Acker Ende September; neue Zeitrechnung für Investoren in Italien
Ab Ende September 2012 haben dann Anlagen auf Ackerflächen keinen Anspruch auf Förderung mehr. Ausgenommen sind nur noch Solarprojekte, die auf militärischen Flächen errichtet werden, auch wenn diese im Kataster als Ackerfläche klassifiziert sind. Die Ackerflächenregelung betrifft auch Anlagen, die einen Registerplatz und damit eigentlich Anrecht auf den Tarif hätten.
„Ab 1. Oktober 2012 beginnt für Investoren in der Solarbranche in Italien eine neue Zeitrechnung“, betonen Bartels und Pera. „Freiflächenanlagen auf Ackerflächen werden sich nur noch dann rechnen, wenn sie ohne Förderung rentabel betrieben werden können. Gerade im südlichen Italien erscheint das bereits heute möglich. Damit bestehen aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung und der sinkenden Entstehungskosten weiterhin attraktive Investitionschancen.“
Die italienische Regierung arbeitet derzeit auch an Entwürfen eines Conto Energia 5. Es sei davon auszugehen, dass die Fördertarife in den nächsten Monaten nochmals gesenkt werden, berichtet Rödl & Partner

27.03.2012 | Quelle: Rödl & Partner | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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