Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stellen im Bundesrat Änderungsantrag zur Photovoltaik-Förderung; Zubau-Korridor soll weiterhin jährlich zwischen 2,5 und 3,5 Gigawatt liegen
Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung des Zubau-Korridors ab 2014 werde der Bedeutung der Photovoltaik für die Energiewende nicht gerecht und sollte zeitnah korrigiert werden, heißt es in dem Antrag der Länder. Die feste und marktabhängige Degression der Solarstrom-Einspeisevergütung müsse künftig wieder so gewählt sein, dass ein Zielkorridor erreicht wird, der nicht unter dem Ausbaupfad von jährlich 2,5 – 3,5 Gigawatt liegt.
Vergütungsabhängige Solarstrom-Mengen sollen nicht begrenzt werden
Der Bundesrat soll sich zudem grundsätzlich gegen eine Begrenzung der vergütungsabhängigen Strommengen aussprechen, so die beiden Bundesländer. Bei Kleinanlagen bestehe durch das Unterschreiten der Netzparität bereits ein ausreichender Anreiz für den Solarstrom-Eigenverbrauch. Bei Photovoltaik-Großanlagen biete das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits ausreichende Möglichkeiten zur Direktvermarktung.
Bundesregierung soll Anreize für Energiespeicher schaffen
"Der Bundesrat bedauert es, dass mit der verabschiedeten EEG-Novelle kein Anreiz zur Verwendung von Energiespeichern gesetzt wird und fordert die Bundesregierung auf, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen", heißt es in dem Antrag.
Keine rückwirkend geltende Kürzung der Solarstrom-Vergütung
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern außerdem, dass der Bundesrat kurzfristige und rückwirkend geltende Kürzungen der Solarstrom-Vergütung ablehnen soll. Bereits begonnene oder in Planung befindliche PV-Anlagen würden dadurch unweigerlich in die Unrentabilität rutschen, Arbeitsplätze sowie die ökonomische Existenz von Photovoltaik-Unternehmen und privaten Investoren gefährdet und langfristig das Vertrauen von Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen zerstört.
10.05.2012 | Quelle: Deutscher Bundesrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH