Bund und Länder einig über Photovoltaik-Förderung: Jährlicher Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt bleibt erhalten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 27.06.2912 einen Kompromiss zur Förderung von Solarstrom erzielt, berichtet der Deutsche Bundesrat in einer Pressemitteilung.

Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene rückwirkende Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen 
Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße PV-Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom und damit eine höhere Einspeisevergütung als vom Bundestag ursprünglich festgelegt. 

EEG-Vergütung soll bei 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung auslaufen
Neu ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel für die Photovoltaik erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Gegenwärtig sind in Deutschland rund 28 GW installiert. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.
  
Begrenzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bleibt bei 10 Megawatt
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks) vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten.

Bundesregierung kündigt Marktanreizprogramm für Stromspeicher und anwendungsnahe Photovoltaik-Systemlösungen an
In einer Protokollerklärung – die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist – sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank anzustoßen. 
Spätestens ab dem 1. Januar 2013  will die Bundesregierung dieses Programm mit 50 Millionen Euro unterstützen. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen. 
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.

27.06.2012 | Quelle:  Deutscher Bundesrat ; Foto: DGS| solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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