EUROSOLAR kritisiert Einigung über künftige Photovoltaik-Förderung: Fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss; einzig die neue Solarstromanlagen-Klasse von 10 – 40 kWp ist positiv hervorzuheben
Gerade die drastischen und völlig überzogenen Kürzungen, die rückwirkend zum 1. April gelten sollen und bis zu 30 % betragen, seien nach wie vor in der Novelle erhalten, kritisiert EUROSOLAR. "Es ist frappierend, dass diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, an dem der weitere Zubau der Photovoltaik nur noch zu minimalen Mehrkosten führt", heißt es in der Pressemitteilung.
Vorstandsvorsitzender Dr. Axel Berg: Förderobergrenze sorgt für Vorzieheffekte und dient zur Rechtfertigung für weitere Sonderkürzungen
"Es ist ein einmaliger Vorgang, dass eine Bundesregierung den Niedergang eines ganzen Industriezweiges billigend in Kauf nimmt, obwohl dieser für den Strukturwandel so existenziell wichtig ist", so Irm Scheer-Pontenagel, Geschäftsführerin von EUROSOLAR.
Mit der Förderobergrenze von 52.000 MWp werde zudem die Grundlage für einen weiteren Ausbau deutlich oberhalb des avisierten jährlichen Zubaukorridors von 2.500 – 3.500 MWp gelegt. "Die vage Ankündigung einer Anschlussförderregelung und die Bekräftigung, den Einspeisevorrang für Solarstrom beizubehalten, werden niemanden davon abhalten, möglichst rasch Anlagen ans Netz zu bringen, wenn nicht bald geklärt wird, welche Regelungen nach Überschreiten dieser Marke in Kraft treten", warnt EUROSOLAR.
"Dies zeigt, dass man aus dem so genannten "atmenden Deckel" nichts gelernt hat. Denn jede Form von Deckelung führt immer zu Vorzugseffekten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Marke von 52.000 MWp schon deutlich vor 2020 erreicht wird. Ein rasches Wachstum der erneuerbaren Energien ist natürlich erstrebenswert. Aber es ist doch offensichtlich, dass man hier wieder einmal die Rechtfertigung für weitere Sonderkürzungen schafft, sobald der jährliche Zielkorridor überschritten wird", so Dr. Axel Berg, Vorstandsvorsitzender von EUROSOLAR Deutschland.
"Scheinintegration fluktuierender regenerativer Energiequellen"
Auch das Marktintegrationsmodell sei nach wie vor enthalten, auch wenn es erst ab 2014 greifen werde. Wie bei der Marktprämie handle es sich hier um eine Scheinintegration fluktuierender regenerativer Energiequellen ohne Grenzkosten in einen für fossil-atomare Stromerzeugung konzipierten Markt. Dies könne wegen des preisdämpfenden Effektes von Wind- und Solarstrom gar nicht gelingen und greife viel zu kurz.
Vorfahrt für Wind und Sonne
"Nicht das Neue hat sich in das Alte zu integrieren, sondern umgekehrt muss die Debatte endlich geführt werden, wie ein Energiemarkt auszusehen hat, in dem fluktuierende regenerative Erzeuger wie Wind und Sonne naturgemäß Vorfahrt haben und sich die Rolle der fossil-atomaren Energien auf eine stetig schrumpfende Ausgleichsfunktion reduziert", so Valentin Hollain, wissenschaftlicher Leiter von EUROSOLAR.
Eigenverbrauchsregelung erschwert Anlagenbau für Energiegenossenschaften
Einzig die Schaffung einer neuen Photovoltaik-Anlagenklasse von 10 – 40 kWp sei positiv hervorzuheben, doch auch in diesem Fall würden 10 % der Strommenge nicht abgenommen und müssten über das Marktintegrationsmodell verkauft werden. Dies werde es künftig engagierten Bürgern ohne eigenes Dach, die sich in Energiegenossenschaften zusammenschließen, deutlich erschweren, Anlagen gemeinsam zu realisieren.
Die Kritik, die EUROSOLAR bereits in den vergangenen Monaten geäußert hat, behalte damit ihre Gültigkeit. "Wir sind immer noch weit entfernt von einer nachhaltigen Wachstumsstrategie für die Photovoltaik. Es ist sehr bedauerlich, dass die Chance nicht genutzt wurde, den rechtlichen Rahmen für ein Solarwachstumsgesetz zu schaffen. Die jetzt gefundene Einigung ist ein fauler Kompromiss", fasst EUROSOLAR zusammen.
29.06.2012 | Quelle: EUROSOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH