Erneuerbare Energien in Polen: Neues Einspeisegesetz lässt Photovoltaik-Branche hoffen

Das polnische Wirtschaftsministerium hat Ende Juli seinen Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (Ustawa o odnawialnych źródłach energii) vorgelegt, berichtet der Wirtschaftsinformationsdienst nov-ost.info.

Ziel sei es, den Anteil der Erneuerbaren am polnischen Energiemix bis 2020 auf mehr als 15,5 % zu steigern. Mit dem Gesetz sollen moderne Technologien, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die effiziente Nutzung von Biomasse gefördert werden.

Staatliche Preisgarantie für Ökostrom
Wichtiges Element des Gesetzentwurfs ist nach Informationen des Wirtschaftsressorts die Einführung der Institution des "Verkäufers von Amts wegen". Dieser ist verpflichtet, den produzierten Ökostrom zu einem staatlich garantierten und kontinuierlich angepassten Preis aufzukaufen. Neue Anlagen sollen 15 Jahre ab Inbetriebnahme gefördert werden, ausgenommen sind Biomasse-Mitverbrennungsanlagen, für die nur eine Förderdauer von fünf Jahren gelten soll. Ab 2020 soll die Mitverbrennung überhaupt nicht mehr gefördert werden. Die Förderung für abgeschriebene Altanlagen, vor allem alte Wasserkraftwerke, soll ebenfalls abgeschafft werden.

Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 100 kW soll die höchste Einspeisevergütung erhalten
Neu ist außerdem der Förderschwerpunkt für dezentrale Kleinstanlagen. Hierzu zählen Agrar-Biogasanlagen in zwei Größenklassen: bis zu 50 kW und zwischen 50 und 200 kW, Deponie-Biogasanlagen mit bis zu 200 kW, Kläranlagen-Biogasanlagen mit bis zu 200 kW, Wasserkraftanlagen mit bis zu 75 kW, Onshore-Windkraftanlagen mit bis zu 200 kW und Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 100 kW Leistung. Letzteres hat die Photovoltaik-Branche aufhorchen lassen, die sich davon ein Ende ihres Schattendaseins in Polen verspricht, denn für Solarstrom enthält der Gesetzentwurf die mit Abstand höchste Einspeisevergütung von 1,10 PLN (0,27 EUR) je Kilowattstunde.
Bei den Mini-Windkraftanlagen sollen 2013 und 2014 0,65 PLN (0,16 EUR) je kWh gezahlt werden und bei den Kleinstwasserkraftwerken 0,70 PLN (0,17 EUR)/kWh. Bei Strom aus Biogas ist die Vergütung gestaffelt mit Sätzen von 0,45 PLN (0,11 EUR) je kWh bei Klärgasanlagen bis 200 kW, 0,55 PLN (0,13 EUR) je kWh bei Deponiegasanlagen bis 200 kW, 0,65 PLN (0,16 EUR) je kWh bei Agrar-Biogasanlagen zwischen 50 und 200 kW und 0,70 PLN (0,17 EUR) je kWh bei Agrar-Biogasanlagen bis 50 kW.

Auch für Großanlagen mit mehr als 100 kW ist die geplante Förderung der Solarenergie am höchsten
Für größere Anlagen gibt es keine feste Einspeisevergütung. Diese wird nach einer Formel auf der Basis des Marktpreises für Energie, der aus erneuerbaren Energien erzeugten Nettoenergiemenge und einem technologieabhängigen Korrekturfaktor errechnet. Auch hier ist jedoch die geplante Förderung für die Solarenergie am höchsten, da der Gesetzentwurf für Anlagen über 100 kW mit einem Korrekturfaktor von 2,85 in den Jahren 2013 und 2014 operiert, der danach bis 2017 auf 2,40 sinkt.
Zum Vergleich: Für Onshore-Windparks über 500 kW Leistung soll der Korrekturfaktor von 0,90 im Jahr 2013 auf 0,825 im Jahr 2017 zurückgeführt werden, für die Mitverbrennung von Biomasse in Anlagen über 10 MW von 0,30 im Jahr 2013 auf 0,15 im Jahr 2017.

Wirtschaftsministerium sieht Kostensenkung trotz hoher Solarstrom-Förderung
Trotz der hohen Förderung für die Photovoltaik verspricht sich das Wirtschaftsministerium von dem neuen System eine Kostensenkung – vor allem durch das Auslaufen der Förderung der Biomasse-Mitverbrennung. Würde das bisherige System beibehalten, würde die Förderung bis 2020 mit 60,2 Mrd. PLN (14,7 Mrd. EUR) zu Buche schlagen. Mit dem neuen System sollen die Kosten auf 50,5 Mrd. PLN (12,3 Mrd. EUR) beschränkt werden.
Der Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig in der regierungsinternen Abstimmung. Nach der Verabschiedung durch die Regierung steht ihm noch der Weg durch die parlamentarischen Instanzen bevor.

17.08.2012 | Quelle: nov-ost info | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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