Photovoltaik in Australien: Victoria kürzt Solarstrom-Einspeisevergütung

Der australische Staat Victoria kürzt seine Einspeisevergütung für photovoltaisch erzeugten Strom um 68 % auf 0,08 australische Dollar (0,065 Euro) pro Kilowattstunde. Die Regelung betrifft nur Solarstrom, der in das Netz eingespeist wird, und tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Die Regierung des Staates lässt die bestehende Übergangs-Vergütung dann auslaufen. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30.09.2012. Die Solarstrom-Einspeisevergütung wurde schon einmal gekürzt, von 0,60 AUD (0,49 Euro)/kWh auf 0,25 AUD (0,20 Euro)/kWh.

„Solarstromanlagen sind heutzutage billiger denn je. Die Kosten sind seit 2009 um rund zwei Drittel gesunken, und dieser Trend hält an“, sagte der Energieminister von Victoria, Michael O’Brien.
“Die Regierungskoalition fördert das Wachstum von schadstoffarmer Energieerzeugung, aber diese Förderung muss für alle fair sein, auch für ungeschützte Bürger, auf deren Stromrechungen die Förderung umgelegt wird. Wir können übermäßige Förderungen nicht länger rechtfertigen.“

Vergütung beruht auf Großhandels-Strompreis
Das Energieministerium betont, dass die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom auf dem Großhandels-Strompreis beruht und sich dementsprechend jedes Jahr ändert.
Die Änderungen basieren auf einem Bericht der staatlichen Regulierungsbehörde, die eine Einspeisevergütung zwischen 0,06 und 0,08 AUD (0,05 – 0,065 Euro)/ kWh empfohlen hat.

Solarstrom-Einspeisevergütung wird zum Politikum
Energieminister O’Brien, Mitglied der regierenden liberalen Partei, nutzt die Einspeisevergütung, um die vorherige Labor-Regierung anzugreifen. O’Brien sagt, das ursprüngliche Vergütungs-Programm mit den hohen Sätzen koste die Bürger Victorias zusätzliche 41 Millionen AUD (rund 33 Millionen Euro), die sie bis 2024 über ihre Stromrechnung bezahlen müssen.
Werden diese Kosten jedoch auf jeden einzelnen der 5,57 Millionen Einwohner der Staates heruntergerechnet, betragen sie pro Person und Monat nur noch 0,61 AUD (0,50 Euro).
Die Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen bis zu einer Nennleistung von 100 kW, auch für Biomasse-Anlagen, kleine Wasser- und Windkraftwerke. Wer bereits am bestehenden Vergütungs-System teilnimmt, ist von der Kürzung nicht betroffen.
 

05.09.2012 | Quelle: Premierminister Ted Baillieu; Foto: Regierung von Victoria (Australien) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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