Energieversorger-Netzwerk Thüga: Mit intelligenten Stromzählern könnten 65 Prozent der Kosten eingespart werden

Die Unternehmen der Thüga-Gruppe (München) haben Szenarien und Konsequenzen einer Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) untersucht. Das Ergebnis: Je nachdem, wie die die Zähler eingesetzt werden, könnten bis zu 65 Prozent überflüssige Kosten vermieden werden. Die Thüga hat dazu einen Fünf-Punkte-Katalog erarbeitet, den sie gegenwärtig mit Politik und Verbänden diskutiert. Ziel sei, eine kundenorientierte, effiziente und praxistaugliche Umsetzung zu erreichen, berichtet die Thüga AG (München) in einer Pressemitteilung.

Smart Meter als Baustein der Energiewende

In den nächsten Jahren sollen deutschlandweit mindestens zehn Prozent aller Stromkunden elektronische, fernablesbare Zähler erhalten. Diese sollen Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie bewegen und ihnen ermöglichen, Produkte zu beziehen, die stärker auf ihr Verbrauchsprofil ausgerichtet sind.

"Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende, und die Thüga-Gruppe unterstützt die Einführung dieser Technik. Für die Umsetzung brauchen wir aber klare, effiziente und praxisnahe Vorgaben", so Michael Riechel, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.

Endkunden mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr erhalten als erste neue Zähler

Von der Einführung sind im ersten Schritt Endkunden mit einem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr, alle Neubauten sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, über sieben Kilowatt Nennleistung betroffen. In der Praxis bedeute das, dass vor allem Industrie- und Gewerbekunden, aber auch größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit elektrischer Wärmeerzeugung die modernen Zähler verpflichtend bekommen sollen.

Das Gesetz macht jedoch keine Aussagen, wie die Mehrkosten für diese Messsysteme verteilt werden sollen. Daher sieht Thüga die Gefahr, dass die Endkunden zusätzlich zu den Energiekosten mit weiteren zu hohen Entgelten für Messsysteme belastet werden. Denn nicht für alle Kundengruppen sei absehbar, dass sie auch einen tatsächlichen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Energieeinsparungen, durch neue Technologien haben werden. "Wir müssen vermeiden, dass die Akzeptanz der Energiewende durch eine weitere Kostendiskussion sinkt", appelliert Riechel.

Kunden dürfen nicht mit Mehrkosten belastet werden

Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 3,6 Millionen Stromzähler verantworten, haben daher Vorschläge entwickelt, wie die neuen Zähler kostenschonend eingeführt werden können. Diesen Maßnahmenkatalog, mit dem bis zu 65 Prozent der Aufwendungen vermieden werden könnten, hat die Thüga-Gruppe bereits dem Bundesinnenministerium und dem Wirtschaftsministerium vorgestellt und diskutiert ihn aktuell mit Verbänden. Der Fünf-Punkte-Katalog umfasst folgende Aspekte:

1. Kunden sollen Smart Meter ablehnen dürfen

Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben. Für diese Kunden schlägt die Thüga modular aufrüstbare Zähler vor. Ändert der Kunde seine Einstellung, soll der Zähler kostengünstig nachgerüstet werden.

2. Wer bestellt, zahlt auch

Die Einführung eines Smart Meters ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die auch derjenige bezahlen soll, der ihn bestellt beziehungsweise einen Nutzen daraus zieht, wie zum Beispiel Anbieter von Energiedienstleistungen. Darüber hinaus spricht sich Thüga dafür aus, dass die Regulierungsbehörde die Kosten der Netzbetreiber für gesetzlich geforderte Smart Meter ohne Zeitverzug anerkennt.

3. Bestehende effiziente Prozesse beibehalten

Zur Verteilung der Messdaten sollen die gleichen Prozesse verwendet werden, die in den letzten sechs Jahren für den liberalisierten Strommarkt entwickelt wurden. Demnach soll der Netzbetreiber die Verbrauchswerte erhalten und an die berechtigten Marktpartner weiterleiten. Die neue Aufgabe "Smart Meter Gateway Administrator" (Verwaltung von Zertifikaten und Berechtigungen) sollte laut Thüga in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen, da dieser als einziger Marktakteur dauerhaft der Messstelle zugeordnet ist.

4. Einbau zeitlich klug staffeln

Der Netzbetreiber soll die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer Umrüstzeit von acht Jahren den Austausch der alten gegen die modernen Zähler eigenverantwortlich zu organisieren. Dies ermögliche ihm eine effiziente Umsetzung, und er vermeide Belastungsspitzen.

5. Ausreichender Wettbewerb erforderlich

Der Gesetzgeber schreibt den Einbau von Messsystemen vor, sobald sie technisch verfügbar sind. Nach Ansicht der Thüga sollte die Umrüstung erst dann erfolgen, wenn auf dem Markt unterschiedliche Anbieter mit erprobten und funktionsfähigen Zählern in einem Wettbewerb zueinander stehen.

Thüga ist größtes kommunales Energieversorger Netzwerk

Die Thüga-Gruppe ist das deutschlandweit größte kommunale Netzwerk lokaler und regionaler Energieversorger. 450 Städte und Gemeinden haben aus Verantwortung für den Lebensraum von rund acht Millionen Menschen ihre 100 kommunalen Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in die Thüga-Gruppe eingebunden.

Ziel ist, durch Zusammenarbeit Mehrwert für den einzelnen Lebensraum zu schaffen und kommunale Werte nachhaltig zu sichern. Insgesamt arbeiten 18.200 Mitarbeiter in der Thüga-Gruppe. Diese versorgen knapp 3,6 Millionen Kunden mit Strom, gut 2,1 Millionen Kunden mit Erdgas und 1 Million Kunden mit Trinkwasser.

08.09.2012 | Quelle: Thüga AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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