Photovoltaik in Bulgarien: Regulierungsbehörde kürzt Solarstrom-Einspeisevergütung rückwirkend um bis zu 39 Prozent

Bulgarien hat die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorübergehend gekürzt. Die Tarifsätze für Solarstrom aus Photovoltaik-Kraftwerken mit einer Nennleistung von mehr als 200 Kilowatt werden um 5 bis 39 Prozent gesenkt. Die bulgarische Regulierungsbehörde für Strom- und Wasserversorgung (SWERC) hat die Kürzungen beschlossen. Die neuen Vergütungssätze sind am 18.09.2012 in Kraft getreten und gelten auch rückwirkend für bereits an das Netz angeschlossene Photovoltaik-Kraftwerke.

Die Einspeisevergütung für PV-Kraftwerke mit 200 Kilowatt Nennleistung oder mehr, die zwischen dem 01.01. und dem 30.06.2012 in Betrieb genommen wurden, wird um 39 Prozent gesenkt. Wurden die PV-Kraftwerke zwischen 01.07. und 31.12.2011 in Betrieb genommen, beträgt die Kürzung 20 Prozent. Für Photovoltaik-Kraftwerke, die zwischen dem 01.07. und dem 01.09.2012 den Betrieb aufnahmen, wird der Tarif um 5 Prozent gekürzt.
Auch die Einspeisevergütungen für Strom aus Windenergieanlagen wurden um 10 Prozent gekürzt. Der Bulgarische Windenergie-Verband erklärte, dies könnte die Mehrheit der Projekte zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen in die Insolvenz treiben.

Vergütungssätze werden sich an den Kosten zum Netzbetrieb orientieren
Laut der Anwaltskanzlei Wolf Theiss wurde diese Entscheidung auf Drängen des Netzbetreibers EAD und der drei bulgarischen Stromversorger gefällt.
Die vorläufigen Vergütungen bleiben bestehen, bis Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen genügend Informationen zu den Kosten für den Netzbetrieb liefern. Auf diesen Daten werden die letztendlichen Vergütungssätze basieren.

Klage gegen die vorläufigen Kürzungen möglich
Wolf Theiss erklärt, die Möglichkeit, vorübergehende Tarifsätze einzuführen, sei bei der jüngsten Änderung des bulgarischen Energiegesetzes geschaffen worden, die im Juli 2012 vom Parlament verabschiedet wurde.
Jedoch betont die Kanzlei, SWERC habe eine transparente Festlegung der Vergütungssätze versäumt. Daher bestehe bis zum 28.09.2012 die Möglichkeit, vor Bulgariens Oberstem Gerichtshof gegen die Kürzungen zu klagen.
 

19.09.2012 | Quelle: Wolf Theiss | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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