Photovoltaik in Ontario: Einspeisevergütungsregelung verstößt gegen Vorschriften der Welthandelsorganisation

Das internationale Zentrum für Handel und nachhaltige Entwicklung (ICTSD) berichtet, dass ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) der EU und Japan im Streit um die Einspeisevergütung in der kanadischen Provinz Ontario vorläufig Recht gegeben hat.

Die Vergütungsregelung sieht einen nationalen Mindestanteil an der Wertschöpfung vor (domestic content). Eine endgültige Entscheidung fällt voraussichtlich Ende November.

Vorwurf illegaler Subventionen abgewiesen
Die Domestic-Content-Regelung sieht vor, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen nur dann vergütet wird, wenn mindestens 60 % der Anlagenkomponenten aus Ontario stammen. Bei Windstrom sind es 25 %.
Nach Angaben des ICTSD hat das Schiedsgericht befunden, dass diese Regelung den Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und das WTO-Übereinkommen über handelsrelevante Investitionen verletze.
Das Argument Japans und der EU, das Programm komme einer illegalen Förderung im Rahmen des Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen gleich, wurde jedoch zurückgewiesen.
Die Parteien haben Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu dem Zwischenbericht. Das ICTSD betont jedoch, dass WTO-Panels in ihren Endentscheidungen selten von ihren vorläufigen Ergebnissen abweichen.

22.10.2012 | Quelle: ICTSD; Foto: MECASOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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