Nachrüstung mittlerer Photovoltaik-Anlagen: Doepke Schaltgeräte GmbH bietet Brandschutz-Lösung mit Fehlerstromgerät
Ein mangelhafter Brandschutz bei Solarstromanlagen können die Versicherung eins Gebäudes infrage stellen und zu Regressforderungen an Handwerksbetriebe führen. Daher sei es sinnvoll, im Rahmen der anstehenden Nachrüstung von Photovoltaik-Bestandsanlagen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, so das Unternehmen.
Nachrüstpflicht für Solarstromanlagen von 30 bis 100 (kWp)
Gemäß der Anfang 2012 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt (kWp), die zwischen dem 31.12.2008 und dem 31.12.2011 in Betrieb genommen wurden, bis Ende 2013 mit einem zentralen Netz- und Anlagenschutz nachgerüstet werden. Laut VdS 3145 ist darüber hinaus aus Brandschutzgründen der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen empfohlen, die Elektrofachbetriebe ihren Kunden dringend nahelegen sollten, betont Doepke.
Einstellbare Voralarmschwelle, Fehleranzeige per LED
Das modulare Fehlerstrom-Steuerrelais DMRCD 1B+ in Verbindung mit einer separaten, von Doepke freigegebenen Trenneinrichtung biete den zusätzlichen Vorteil einer einstellbaren Voralarmschwelle; erst der eigentliche Alarm führe zur Abschaltung.
Ein externer Differenzstromwandler überwache permanent die Einspeiseleitung der PV-Anlage und wirke zusammen mit dem allstromsensitiven Basisgerät DMRCD 1B+ auf den NA-Schutz. Fehler- und Differenzströme sowie die einstellbare Voralarmschwelle werden über eine 10-fach-LED-Anzeige angezeigt.
Die Kombination von DMRCD und Trenneinrichtung biete optimalen Personen- und Brandschutz gemäß DIN VDE 0100-410 und VDE 0100-530 bei gleichzeitig hoher Verfügbarkeit der Anlagen, betont der Anbieter.
07.11.2012 | Quelle: Doepke Schaltgeräte GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH