EEG-Umlage erneut vor Gericht

Bereits Mitte 2012 Jahres erklärten drei Unternehmen der Textilbranche, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und deren zu erwartende Erhöhung die Unternehmen mit Mehrkosten im fünfstelligen Bereich belasten würden.

Zusammen mit dem Gesamtverband Textil + Mode (t+m) verklagen die beteiligten Unternehmen die lokalen Energieversorger auf Rückerstattung der EEG-Umlage. Eine Verhandlung stehe Ende Januar 2013 auf der Tagesordnung des Landgerichts Chemnitz, berichtet die Proteus Solutions GbR (Spaichingen).

Textilverband: EEG-Umlage belastet kleine und mittelständische Unternehmen

Laut t+m belasten die hohen Energiekosten gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Viele davon seien finanziell solid aufgestellte Firmen, die sich mit international konkurrenzfähigen Produkten auf den Weltmärkten behaupteten.

Drei Textilunternehmen stellten Zahlung der EEG-Umlage ein

Drei Textilunternehmen – die Vowalon Beschichtungs GmbH aus Treuen, die Spinnweberei Uhingen und die Textilveredlung Drechsel GmbH mit Sitz in Selb – würden sich stellvertretend für die gesamte Branche gegen die durch die Förderung der Erneuerbaren Energien stetig steigenden Energiekosten wehren. Sie fordern nicht nur eine Finanzierungsalternative zur derzeitigen EEG-Umlage, sondern haben auch konkret gehandelt und im August 2012 die Zahlung der Umlage eingestellt.
„Wir wollen, dass die Energiewende gelingt“, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands textil+mode. Er kritisiert aber: „Das EEG ist dafür als Instrument jedoch ungeeignet. Es fördert Ökostrom ohne Rücksicht auf Kosten und Effizienz. Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Wir müssen weg von einem planwirtschaftlichen, hin zu einem marktwirtschaftlichen System. Auf Grundlage des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.“

Gutachter hält das EEG für verfassungswidrig
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein knapp 30-seitiges Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, der die EEG-Umlage als unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Zunächst gingen die Unternehmen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt.

Juristische Ochsentour absehbar

Die erste der drei Klagen auf Rückzahlung der EEG-Umlage wurde Anfang November 2012 in Bochum vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Das Landgericht hat die Klage der Firma Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Mit dieser Reaktion war bereits gerechnet worden und Drechsel kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einzulegen.
Vermutlich werde auch die Klage am Landgericht Chemnitz abgewiesen, da es eher selten vorkommt, dass ein erstinstanzliches Gericht dem Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Überprüfung vorlegt, so Proteus Solutions.
Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht werde aller Voraussicht nach einige Zeit in Anspruch nehmen. Fraglich sei, wie sich das EEG bis dahin entwickeln wird.

17.01.2013 | Quelle: Proteus Solutions GbR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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