Spanien kürzt Einspeisevergütung erneut

Am 01.02.2013 beschloss die spanische Regierung eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, unter anderem Solarstrom (Photovoltaik). 

Die neue Berechnungsgrundlage sieht einen Festpreis vor, der nicht mehr an den Lebenshaltungskostenindex (IPC) gekoppelt ist, aber auf Basis des  IPC abzüglich der Kosten für Nahrungsmittel und Energie errechnet wird. Nach Angaben der Regierung macht dies die Kostenschätzungen stabiler und spart jährlich zwischen 250 und 500 Millionen Euro. 
„Höhere Kosten und eine geringere Nachfrage erforderten dringend Maßnahmen, um zu vermeiden, dass die Stromrechnungen steigen“, sagte die spanische Vizepräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría.
 
Ein schlechtes Beispiel für den Umgang mit Einspeisevergütungen
Nachdem im Jahre 2008 enorm viele Photovoltaik-Anlagen in Spanien installiert worden waren, ergriff die damalige Regierung zahlreiche Maßnahmen, um die Nachfrage zu dämpfen und die Kosten zu kontrollieren. Bereits die vorherige sozialistische Regierung kürzte rückwirkend die Einspeisevergütung für Solarstrom.
Die neue konservative Regierung der Volkspartei geht mit der Vergütung noch schärfer um. Sie schaffte sie im Januar 2012 komplett ab und führte im Januar 2013 eine 7-prozentige „Energiesteuer“ für Stromerzeuger ein.

Photovoltaik nach der Einspeisevergütung
Dennoch rechnen viele Analysten damit, dass die Gestehungskosten für Strom aus Photovoltaik-Großkraftwerken in Spanien langfristig unter dem Endkundenstrompreisen liegen. Entwickler bauen dort Solarstrom-Anlagen verschiedener Größe.
 
05.02.2013 | Quelle: Spanische Regierung | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen