Kanada widerspricht WTO-Entscheidung zu Ontarios Photovoltaik-Förderung

Am 05.02.2013 legte Kanada Berufung gegen eine Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Die WTO hatte befunden, dass die Vorgaben über den nationalen Mindestanteil an der Wertschöpfung (domestic content) im Einspeisevergütungs-Programm Ontarios internationale Handelsregeln verletze.

Am 19.12.2012 bestätigte ein Schiedsgericht der WTO die Beschwerden, die Japan und die EU eingereicht hatten: Die Förderpolitik Ontarios verletze die Regeln zur Gleichbehandlung der Nationen, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sowie in anderen internationalen Handelsgesetzen vereinbart sind.
„Das ist das erste Mal, dass ein WTO-Schiedsgericht gegenüber Kanada eine Entscheidung fällt, die sich nur auf eine Provinz bezieht. Daher ficht Kanada diese an, wie von der Provinzregierung gefordert“, erklärt Caitlin Workman vom kanadischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationalen Handel.

Kanada muss Ontario auffordern, die Local-Content-Regelung abzuschaffen
Die Domestic-Content-Regelung von Ontario sieht vor, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen nur dann vergütet wird, wenn mindestens 60 % der Anlagenkomponenten aus Ontario stammen. Bei Windstrom sind es 25 %.
Die WTO-Entscheidung bedeutet, dass Kanada die Provinz Ontario auffordern muss, die Local-Content-Regelung aus dem Programm zu nehmen.

11.02.2013 | Quelle: WTO /  Bild: Recurrent Energy | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen