Hans-Josef Fell: Guter Tag für Bürgerenergieprojekte; Gefahren der Fondsregulierung abgewendet

„In den Beratungen zum AIFM-Umsetzungsgesetz haben wir großen Schaden für Bürgerenergieprojekte verhindert“, so der zuständige Berichterstatter, Dr. Thomas Gambke, und Hans-Josef Fell, Sprecher für Energiepolitik von Bündnis 90 / Die Grünen. „Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs hätte das Aus für die bürgernahe Finanzierung der Energiewende bedeutet. So wäre etwa ein Mindestanlagebetrag von 20.000 Euro festgelegt worden.“

Das Kapitalanlagegesetz spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Bürgerenergieanlagen (u.a. Photovoltaik und Windkraft).

Bürgerinnen und Bürger investieren in die Energiewende
Die Investitionen für solche Energieprojekte werden überwiegend langfristig und regional durch engagierte Bürgerinnen und Bürger eingeworben. Die vom Bundesfinanzministerium ursprünglich geplante Neufassung des Kapitalanlagegesetzes hätten den bewährten Formen der Bürgerbeteiligung vor Ort in Genossenschaften, GbRs und GmbH & Co. KGs unnötig Steine in den Weg gelegt.
Fondsregulierung steht der Finanzierung von Bürgerenergieprojekten nicht im Wege
Seit der Anhörung im Finanzausschuss sei der Druck auf die Bundesregierung immer größer geworden, so dass diese nun Einsicht zeige, betonen Gambke und Fell. Bürgergenossenschaften würden zu Recht als risikoarme Projekte eingestuft, wenn ein Mindestertrag zum Beispiel über das EEG, Selbstverbrauch oder Direktvermarktung gewährleistet ist.
„Auf unsere Initiative wurde klargestellt, dass die Erleichterung auch für zweistufige Konstruktionen gilt, wenn also etwa Stadtwerke zusätzlich an einem Windpark beteiligt sind. Damit steht die Fondsregulierung der Finanzierung von Bürgerenergieprojekten nicht im Wege.“

Einheitlicher Rechtsrahmen für Fonds und Initiatoren
„Wir begrüßen, dass mit dem Kapitalanlagesetzbuch endlich ein einheitlicher Rechtsrahmen für Fonds und deren Initiatoren beschlossen wurde. Im Bereich der geschlossenen Publikumsfonds wird die Finanzaufsicht BaFin künftig die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter der Kapitalverwaltungsgesellschaften überprüfen.
Geschlossene Fonds müssen darüber hinaus ein Mindestmaß an Anlegerschutz erfüllen. Zu befürchten sei aber, dass ein Großteil des „grauen“ Kapitalmarktes einer richtigen Erlaubnispflicht entzogen sein werde, da diese erst bei Anbietern mit einem Fondsvolumen ab 100 Millionen Euro greift. „Es kann davon ausgegangen werden, dass das Fondsvolumen vieler Initiatoren in Zukunft 99,9 Millionen Euro betragen wird“, so die Grünen-Politiker.

Hintergrund
Mit dem das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB)  zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Investmentfonds und deren Manager bzw. Verwalter geschaffen wird. Weitere Infos: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetzentwuerfe_Arbeitsfassungen/2012-12-12-aifm.html


25.04.2013 | Quelle: Hans-Josef Fell MdB; Bild: fesa e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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