SolarWorld AG lädt im Juli zu zweiten Versammlungen ihrer Anleihegläubiger ein
Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 22. bzw. 23. Mai 2013 waren nicht beschlussfähig, um einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen, da erwartungsgemäß in beiden Fällen das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde.
Ein Vertreter soll die Interessen aller Anleihegläubiger bündeln und vertreten
Für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sind deswegen jeweils die zweiten Gläubigerversammlungen notwendig, die erneut für beide Anleihen separat durchgeführt werden. Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters ist es, die Interessen aller Anleihegläubiger zu bündeln und zu vertreten. Die zweiten Gläubigerversammlungen werden in jedem Fall beschlussfähig sein, da kein Quorum für die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erforderlich ist.
Vorstand will über den Stand der Restrukturierung berichten und Anleihegläubigern konkretes Angebot machen
Der Vorstand der SolarWorld AG will den Teilnehmern der zweiten Gläubigerversammlungen darüber hinaus über den Stand des finanziellen Restrukturierungsprozesses der Gesellschaft berichten. Das Restrukturierungskonzept werde zurzeit noch in allen Details ausgearbeitet. Die SolarWorld AG geht davon aus, den Anleihegläubigern in den nächsten Wochen ein konkretes Angebot unterbreiten zu können. Beschlüsse darüber sollen auf weiteren Gläubigerversammlungen gefasst werden.
Die SolarWorld AG bemüht sich darum, dass diese Versammlungen ebenfalls am 8. bzw. am 9. Juli 2013 im Anschluss an die Gläubigerversammlungen zur Wahl der gemeinsamen Vertreter stattfinden können, um den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten.
Die Einladungen und Teilnahmebedingungen stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Gesellschaft unter zur Verfügung.
05.06.2013 | Quelle: SolarWorld AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH