Europäischer Gerichtshof: Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Anlagen muss rückerstattet werden

Nach einem Urteil des

Europäischen Gerichtshofs vom 20.06.2013 muss die Mehrwertsteuer für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen zurückerstattet werden, da die Solarstrom-Erzeugung und Netzeinspeisung eine gewerbliche Tätigkeit sei.
Bei dem Fall ging es um einen Hausbesitzer in Österreich, der 2005 eine Solarstromanlage installiert hatte und den überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeiste, im Gegenzug aber bei Bedarf auch Netzstrom bezog. Das zuständige Finanzamt verweigerte eine Vorsteuererstattung mit der Begründung, dass er weniger Strom erzeuge, als er insgesamt verbrauche, und es sich damit nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handle.
„Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage dann eine gewerbliche Tätigkeit ist, wenn damit nachhaltig Einnahmen erzielt werden sollen. Als Einnahmen gelten Vergütungen für die ausgeführte Tätigkeit“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
„Für die Gewinnerzielung spielt es keine Rolle, ob die häusliche Photovoltaik-Anlage immer Strom ans Netz abgibt.“

Großbritannien untersucht Folgen für das eigene Land
Dieses Urteil könnte sich auf die Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen in der ganzen EU auswirken. Laut Solar Power Portal untersucht Großbritannien derzeit die Folgen für Anlagenbesitzer, die für ihren Solarstrom die britische Einspeisevergütung erhalten.

 
01.07.2013 | Quelle: Europäischer Gerichtshof | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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