Bundesnetzagentur stellt neue Version des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement mit Entschädigungsregelungen für Biomasse, Biogas und Photovoltaik zur Diskussion

Die Bundesnetzagentur hat am 10.07.2013 eine überarbeitete Version des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement zur Konsultation veröffentlicht. Der Leitfaden regelt die Ermittlung der Entschädigungszahlungen und deren Berücksichtigung in den Stromnetzentgelten.

Da in den letzten Jahren vermehrt Einspeisemanagementmaßnahmen bei Photovoltaik- und Biomasseanlagen vorgenommen wurden, hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden um die Ermittlung der Entschädigungszahlungen für die Energieträger Biomasse, Biogas sowie Photovoltaik ergänzt.

Einspeiseleistung kann bei einer Überlastung des Netzes reduziert werden; Netzbetreiber muss Entschädigung zahlen
Gegenstand des Einspeisemanagements ist die zeitweilige Senkung der Einspeiseleistung von EEG-, KWK- und Grubengasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers bei einer Überlastung des Netzes. Der Netzbetreiber ist gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet, dem Einspeiser, der seine Einspeiseleistung gesenkt hat, eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung beträgt 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich zusätzlicher und abzüglich ersparter Aufwendungen.
Die Marktteilnehmer können nun bis zum 15. August 2013 Stellung nehmen. Der Leitfaden sowie nähere Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

15.07.2013 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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