EU-Kommission dementiert SPIEGEL-Meldung zum EEG-Beihilfeverfahren

Der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die EU-Kommission in der 29. Kalenderwoche 2013 ein Verfahren gegen Deutschland, wegen der weitgehenden Befreiung von Industrieunternehmen von der EEG-Umlage einleiten will.

Inzwischen habe die Kommission allerdings dementiert, dass eine Entscheidung ansteht, berichtet Hans-Josef Fell (MdB), Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vor dem Ende der Sommerpause werde in dem Verfahren nicht entschieden. Nach Aussagen des Sprechers von Wettbewerbskommissar Almunia befinde sich die Kommission immer noch in der Vorprüfung eines Verfahrens. Diese werde auf keinen Fall vor der Sommerpause abgeschlossen, weshalb ein Verfahren, wenn überhaupt, erst nach Ende der Sommerpause, also Ende August eingeleitet würde.

EU-Kommission hat das EEG und EEG-ähnliche Gesetze anderer Länder schon häufiger als EU-rechtskonform bewertet
Für die europarechtliche Einordnung eines möglichen Verfahrens sei es wichtig, zwischen den EEG-Tarifen einerseits und der Industrie-Ausgleichsregelung andererseits zu unterscheiden, betont Fell. Das deutsche EEG und EEG-ähnliche Tarife anderer Länder seien schon häufiger von der Kommission als EU-rechtskonform bewertet worden. Auch der Europäische Gerichtshof hat das EEG 2001 für rechtmäßig erklärt. „So sprechen gute Gründe dafür, dass sich ein Verfahren gegen Deutschland, wenn es überhaupt eröffnet wird, nur auf die Industrie-Ausgleichsregelung beziehen wird. Die EEG-Umlage als Ganze ist nicht Gegenstand eines möglichen Verfahrens“, so Fell.

Fell kritisiert handwerkliche Fehler der Bundesregierung
„Es zeigt sich nun, dass die handwerklichen Fehler der Bundesregierung fahrlässigem Handeln gleichkommen. Denn mit den vielen ungerechtfertigten Befreiungen der Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, gefährdet die jetzige Bundesregierung mit ihren Gesetzesnovellen den Schutz für die wenigen Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb unter starkem Konkurrenzdruck stehen“, unterstreicht Fell.

Befreiungen aufgrund der der „Besonderen Ausgleichsregelung“ könnten europarechtlich umstritten sein
Die Grünen hätten schon vor über zwei Jahren davor gewarnt, dass ein Verfahren wegen der „Besonderen Ausgleichsregelung“  (BesAR)  angestrengt werden könnte. Die BesAR des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen.
Auch der von den Grünen bestellte Sachverständige Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht habe in der Anhörung im Umweltausschuss zur letzten großen EEG-Novelle im Juni 2011 davor gewarnt, dass die damals vorgeschlagene und dann auch beschlossene Regelung der Befreiungen europarechtlich umstritten sein könnte.

EEG ist keine Beihilfe
Das EEG selbst sei nicht als Beihilfe zu werten, das habe der Europäische Gerichtshof schon 2001 im Preussenelektra-Urteil festgestellt. Deshalb drohe auch der Besonderen Ausgleichsregelung von dieser Seite keine Gefahr. Allerdings könnte die Besondere Ausgleichsregelung gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen und damit den gemeinsamen Binnenmarkt behindern. Maßnahmen, die den Binnenmarkt behindern, seien nicht per se verboten, müssten aber gerechtfertigt werden. Ein Beispiel seien hier die EEG-Anlagen, die zwar das Potenzial haben den Binnenmarkt zu verzerren, aber mit dem Rechtfertigungsgrund Umwelt- und Klimaschutz eine anerkannte Begründung vorweisen.
Die Besondere Ausgleichsregelung im deutschen EEG sei aber nicht mit dem Umwelt- und Klimaschutz zu begründen, so Fell. Hier gehe es um Wirtschaftsförderung und Wettbewerbsschutz. Deshalb müsse anders argumentiert werden. In der europäischen Rechtsprechung gebe es zwei ähnliche Fälle, die unterschiedlich entschieden worden sind und die Sachlage beleuchten können.

Unterschiedliche europäische  Rechtsprechung zum österreichischen Ökostromgesetz und zum Luxemburger EEG
Auf der einen Seite steht die Entscheidung zum österreichischen Ökostromgesetz. Hier war das gesamte Gesetz geprüft worden. Die EU-Kommission hat auch die Vergütungsregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien als mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft und genehmigt, allerdings wurde die Genehmigung für die wirtschaftsfördernden Regelungen zugunsten der stromintensiven Unternehmen verweigert, da sie nicht begründet worden sind.
Auf der anderen Seite steht das Urteil zum Luxemburger Erneuerbare-Energien-Gesetz. In diesem Fall wurden die Ausnahmeregelungen für die energieintensiven Betriebe genehmigt, da sie an effektive Energiesparmaßnahmen gekoppelt sind, die bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt werden. Hier ist eine Ausnahmeregelung genehmigt worden, da mit dem Umwelt- und Klimaschutz begründet wurde.
„Es ist zu hoffen, dass wenn es zu einem Verfahren gegen die Besondere Ausgleichsregelung kommen sollte, eine vernünftige Lösung für die Rückwirkung gefunden wird. Wenn es wirklich zur rückwirkenden Nachzahlung kommt, stehen zum Beispiel die Aluminiumhütten vor dem Konkurs. Was ist das für eine Bundesregierung, die solche Gefährdungen lostritt? Nicht die erneuerbaren Energien gefährden den Erhalt der Industrie in Deutschland sondern die Unfähigkeit dieser Bundesregierung“, stellt Fell fest.

Fell kritisiert SPIEGEL-Berichterstattung zu erneuerbaren Energien und zum EEG
Es bleibe die Frage, warum der SPIEGEL eine Meldung ohne Quelle herausgab, die am nächsten Tag von der EU-Kommission dementiert wird: „War es einfach nur ungenaue Arbeit oder geht es dem SPIEGEL darum, wie in anderen Artikeln ein negatives Licht auf die erneuerbaren Energien und das EEG zu werfen, wie schon bei der Titelgeschichte ‚Der Windmühlen Wahnsinn‘ und dem Artikel ‚Verblendet: Hohe Kosten, kaum Leistung‘ zur Photovoltaik.“
Sachlich inkorrekt behaupte der Spiegel, dass die Rückzahlungen an den Staat gehen, der die Umlage aber nicht bezahlt. „Beim EEG handelt es sich eben nicht um eine Subvention, denn die Stromkunden zahlen die Umlage. So könnte die Umlage eigentlich nur an die Übertragungsnetzbetreiber und damit auf das EEG-Konto zurückfließen, wodurch dann gerechtere und niedrigere Strompreise entstehen würden, da die EEG-Umlage dann zwangsläufig sinken müsste“, erläutert Fell.

Weitere Informationen: Ausarbeitung von Thorsten Müller vom Institut für Umweltenergierecht vom März 2013: http://www.stiftung-umweltenergierecht.de/fileadmin/_temp_/Stiftung_Umweltenergierecht_Beihilfediskussion_EEG_2013-03-11.pdf

16.07.2013 | Quelle: Hans-Josef Fell (MdB) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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