Photovoltaik in Indien: Regulierungsbehörde von Gujarat will Bezugspreise für Solarstrom nicht rückwirkend senken

Die Energie-Regulierungsbehörde des indischen Bundesstaates Gujarat (GERC) hat den Vorschlag des staatlichen Stromversorgungsunternehmens Gujarat Urja Vikas Nigam Ltd. (GUVNL) abgelehnt, den Strompreis, der an Photovoltaik-Projektentwickler in Gujarat bezahlt wird, rückwirkend zu senken.

GUVNL hat 88 Strombezugsvereinbarungen (PPAs) für Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 946 Megawatt (MW) über eine Laufzeit von 25 Jahren geschlossen. Mehr als 50% der gesamten installierten Photovoltaik-Leistung Indiens entfallen auf diesen Bundesstaat.
Im Juli 2013 argumentierte der Stromversorger in einem Antrag, die Investitionskosten der Projektentwickler seien inzwischen viel niedriger als bei Festlegung der Strompreise in den PPAs angenommen.
Damals ging der Bundesstaat von Kosten in Höhe von 165 Millionen indischen Rupien (1,9 Millionen Euro) pro Megawatt installierter Leistung aus. Diese betragen laut GUVNL jedoch nur 110-130 Millionen INR (1,2-1,5 Millionen Euro) pro MW.

GUVNL fordert Tarifsenkung auf 10,4 Eurocent/kWh
In den Strombezugsvereinbarungen ist derzeit ein über die Laufzeit gerechnet durchschnittlicher Strompreis von 12,5 INR (14,5 Eurocent) pro Kilowattstunde festgesetzt. Das Stromversorgungsunternehmen schlägt vor, diesen auf rund 9 INR (10,4 Eurocent) pro kWh zu senken.
Die Bezugsvereinbarungen setzen für die ersten zwölf Jahre einen höheren Strompreis an. Dies war laut RESolve Energy Consultants (Chennai, Indien) wichtig, um den Geldfluss für die Projekte aufrecht zu erhalten.

GERC: Verträge dürfen nicht nachträglich geändert werden
Nach Aussagen der Energie-Regulierungsbehörde wurden die Strombezugsvereinbarungen im Einvernehmen beider Parteien ausgehandelt. Eine rückwirkende Änderung würde gegen die Absprache verstoßen. Im Original-Vertrag gebe es keine Klausel, die eine spätere Änderung der Strompreise vorsehe.
GERC halt an der Unantastbarkeit der Verträge fest, im Gegensatz zu den Regierungen Spaniens, Tschechiens und Bulgariens, die die Preise nachträglich gesenkt haben, indem sie beispielsweise rückwirkend Steuern und Gebühren erhoben haben.
Weitere Informationen sind erhältlich im Blog von RESolve Energy Consultants.

22.08.2013 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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