Bundesnetzagentur bestätigt Bedarf an Reservekraftwerken für den kommenden Winter

Im Winter 2013/2014 werden Reservekraftwerke mit einer Leistung von 2.540 Megawatt (MW) benötigt, berichtet die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung und bestätigt den am 16.09.2013 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelten Bedarf.

"Die Analysen, die die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur vorgelegt haben, zeigen, dass konventionelle Kraftwerksleistung in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Winter vorgehalten werden muss, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten.

Großteil der Reserveleistung bereits vertraglich gesichert
Im Rahmen von bereits aus den Vorjahren bestehenden vertraglichen Bindungen seien bereits 2.022 MW gesichert, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Zur Ermittlung des Reservebedarfs wurden insbesondere technische Bedarfsanalysen durchgeführt und mögliche Ausfallszenarien für den kommenden Winter betrachtet."

Reserve für Extremsituationen bei viel und wenig Windstrom
Die so genannten Reservekraftwerke sollen in extremen Netzsituationen zur Verfügung stehen. Sie sind eine zusätzliche Absicherung, wenn das Potenzial sämtlicher am Netz befindlicher Kraftwerke ausgeschöpft ist und Engpässe bei der Stromversorgung vermieden oder beseitigt werden sollen.
Die ÜNB haben ihren Berechnungen zwei mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Szenarien zugrunde gelegt, die jeweils einen Werktag im Winter unter der Annahme bestimmter Ausfälle und Revisionen von Kraftwerken betrachten. Die Szenarien unterscheiden sich insbesondere durch die Annahme einer sehr hohen beziehungsweise einer relativ geringen Einspeisung durch Windenergieanlagen.
Die Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken stellt den ersten Schritt des in der Reservekraftwerksverordnung vorgesehenen Prozesses zur Sicherung von konventioneller Kraftwerksleistung für den kommenden Winter dar.
Die ÜNB führen nun bis zum 1. Oktober 2013 ein Interessensbekundungsverfahren durch, in dem Betreiber von stillgelegten Kraftwerken ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve vorschlagen können. Anschließend prüfen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen.

17.09.2013 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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