China halbiert Umsatzsteuer für Photovoltaik-Hersteller

Der chinesische Staatsrat hat angeordnet, die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Hersteller um 50 % zu senken. Diese Regelung soll bis Ende 2015 gelten.

Nach Angaben des chinesischen Finanzministeriums gilt die Steuerermäßigung seit dem 01.10.2013. In China gilt generell eine Mehrwertsteuer von 17 % für Güter und Dienstleistungen, aber vieles andere ist von ihr befreit.
Die chinesischen Photovoltaik-Produzenten leiden unter der lang andauernden Branchenkrise, und viele große Hersteller haben in den letzten beiden Jahren kaum Gewinne gemeldet.
Die Steuerermäßigung ist eine von mehreren Maßnahmen des Staatsrats zur Unterstützung der Photovoltaik-Industrie. Anfang September 2013 forderte er, dass der Ausbau von Produktionskapazitäten streng kontrolliert wird, und machte Vorgaben, wie viel Kapital die Unternehmen in Produktionsleistung, Wirkungsgrade, Forschung und Entwicklung investieren sollen.

02.10.2013 | Quelle: Finanzministerium China; Bild: Chinesischer Staatsrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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