BSW-Solar zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags für Photovoltaik und Solarthermie: Perspektive der Branche hängt von der weiteren Ausgestaltung ab

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) zeigt sich von der jüngsten Übereinkunft von Union und SPD zur weiteren Ausgestaltung der Energiewende im Rahmen des Koalitionsvertrags enttäuscht. Die Energiewende habe mehr Rückhalt der Bundesregierung verdient, betont der Verband in einer Pressemitteilung.

Während Wind- und Bioenergie stark beschnitten werden, wolle Schwarz-Rot am aktuellen Photovoltaik-Ausbaukorridor festhalten. Von der weiteren Ausgestaltung werde es jedoch entscheidend abhängen, ob zumindest diese bescheidenen Ziele erreicht werden und wie groß die Perspektive neuer förderunabhängiger Solar-Geschäftsmodelle in den nächsten Jahren sein werde.

Achtungserfolg beim Photovoltaik-Zubaukorridor
Am aktuellen Ausbaukorridor der Photovoltaik von jährlich 2,5 – 3,5 Gigawatt peak (GWp) will die neue Bundesregierung offensichtlich festhalten. Vor dem Hintergrund der ansonsten bei Wind- und Bioenergie geplanten harten Einschnitte wertet der BSW-Solar dies als einen Achtungserfolg. Der Verband spricht sich aber weiter dafür aus, den Ausbaukorridor in die Größenordnung von 5 GWp/Jahr anzuheben und den 52 GWp-Deckel zu streichen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele sei dies notwendig und aufgrund der Kosten und Fördersenkung ohne untragbare Zusatzbelastungen darstellbar.

Branche lehnt Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern ab
Die Koalitionäre planen die Erhebung der EEG-Umlage auf selbstgenutzten Strom. Der BSW-Solar begrüßt es, die industrielle Eigenstromerzeugung an den Kosten der Energiewende in angemessener Höhe zu beteiligen, so diese auf Basis fossiler Energien erfolgt. Eine Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern mit der EEG-Umlage, wie sie im Koalitionsvertrag ebenfalls angestrebt wird, lehnt die Branche aber strikt ab. „Das würde das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen, den Verbraucher nicht einmal entlasten und den Weg zur Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik um Jahre zurückwerfen“, so Körnig.

Zwang zur Direktvermarktung erschwert Projektfinanzierung
Installierte Energieanlagen mit einer Größenordnung ab 5 MW sollen mit Inkrafttreten der nächsten EEG-Novelle (voraussichtlich 2015) den produzierten Strom direkt vermarkten. Spätestens 2017 müssen alle Anlagengrößen den produzierten Strom selbst vermarkten. Nach Einschätzung des BSW-Solar wird dadurch die Finanzierung von Solarprojekten unnötig erschwert werden.

Pilot-Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen könnte Benachteiligung kleinerer Investoren belegen
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ab einer noch festzulegenden Mindestgröße spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW eingeführt werden. Sollte dies erfolgreich verlaufen (kostengünstigere Zielerreichung), soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen erhoben werden.
Der BSW-Solar lehnt eine Umstellung auf Ausschreibungsmodelle zwar grundsätzlich ab, da er kleinere Investoren benachteiligt und zu Risikoaufschlägen oder Mitnahmeeffekten führt. In dem Pilotvorhaben sieht er aber eine Chance, dies zu belegen und eine Möglichkeit, das wichtige PV-Kraftwerkssegment wiederzubeleben, das derzeit aufgrund der harten Fördereinschnitte zum Erliegen kommt.

Solarthermie: Steuerabschreibung für EE-Wärmetechnologien nicht mehr im Koalitionsvertrag genannt
Der BSW-Solar begrüßt es, dass Union und SPD das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien verstetigen und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf der Grundlage des BMU-Erfahrungsberichts fortentwickelt wollen.
Die geplante und in der letzten Legislaturperiode nur knapp gescheiterte Steuerabschreibung für Effizienzmaßnahmen und EE-Wärmetechnologien wird zum großen Bedauern des Verbandes nicht mehr im Koalitionsvertrag genannt, müsse aber unbedingt zeitnah realisiert werden, um den Sanierungsstau in deutschen Heizungskellen aufzulösen und EE-Wärmetechnologien zum Regelfall zu machen.
Die geplante fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung sei gut, könne aber als Maßnahmen ein wirksames EE-Wärmegesetz und eine Steuerabschreibung im Gebäudebestand keinesfalls ersetzen, betont der BSW-Solar.
 
28.11.2013 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.; Bild: Centrosolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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