BEE widerspricht EU-Kommission: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist keine Beihilfe“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) stellt fest, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof habe dies bereits am 13. März 2001 festgestellt. Die EU-Kommission habe sich daraufhin 2002 dieser Wertung angeschlossen und ausdrücklich gesagt, dass das EEG keine Beihilfe ist. Elf Jahre später versuche die EU-Kommission, ohne dass es materielle Änderungen am EEG gegeben hätte, das Gesetz als Beihilfe zu deklarieren. Ziel sei es, direkt Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen.

„Das deutsche Einspeiserecht wurde in 22 Jahren immer wieder vor Gericht angegriffen und wurde stets bestätigt“, unterstreicht BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.

„Ungerechtfertigter Angriff auf das ganze EEG“
Des Weiteren zeigt sich der BEE überrascht, dass die EU-Kommission Regelungen des EEG in Frage stellt, die einer Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien entsprechen. Statt Investoren durch diesen ungerechtfertigten Angriff auf das ganze EEG zu verunsichern und damit die Energiewende zu behindern, sollte die Kommission Wächter darüber sein, dass ihre eigenen Richtlinien umgesetzt werden. Das sei in Deutschland der Fall, betont der BEE.

Unterschiedliche Auffassungen zum Beihilfecharakter der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG
Unabhängig von der Frage, ob der Aspekt der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG Beihilfecharakter haben könnte, kann der BEE nachvollziehen, dass die EU-Kommission die derzeitige Regelung als Problem ansieht, da sie in Teilbereichen zu Verzerrungen führt, heißt es in der BEE-Pressemitteilung.
Der BEE spricht sich daher dafür aus, dass nur diejenigen Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die Unternehmen von niedrigeren Börsenstrompreisen in Folge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien profitieren. Deshalb sollte künftig kein Unternehmen weniger EEG-Umlage zahlen, als es durch niedrigere Strompreise einspart. Unternehmen sollten zudem nur dann begünstigt werden, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz nachprüfbar erhöhen.

Bundesregierung soll signalisieren, dass sie die Sorgen der EU- Kommission ernst nimmt
Die Bundesregierung habe in den vergangenen Jahren vieles getan, um die Kritik der EU-Kommission an der Besonderen Ausgleichsregelung zu bestärken und in den vergangenen Wochen zu wenig getan, um die Sorgen der Kommission zu entkräften, so der BEE. Umso wichtiger werde es sein, in den nächsten Monaten eine echte Reform der Besonderen Ausgleichsregelung anzugehen. Damit würde die Bundesregierung der EU-Kommission signalisieren, dass sie deren Sorgen ernst nimmt. Außerdem müsse die Bundesregierung juristisch untermauern, dass das EEG keine Beihilfe ist.  

13.12.2013 | Quelle: BEE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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