Sieben Landesminister legen der Bundesregierung ihre „Energiewende-Agenda 2020“ vor: Verbindliche EEG-Einspeisevergütung soll erhalten bleiben

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat am 17.01.2014 in Berlin die Energiewende-Agenda 2020 vorgestellt.

Sieben amtierende und designierte Ministerinnen und Minister für Umwelt und Energie der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz und Hessen fordern die Bundesregierung dazu auf, die Energiewende mit den Ländern gemeinsam umzusetzen. Sie wollen im Bundesrat in der in der Energie- und Klimapolitik kooperieren.

Neustart in der Energiewende gefordert
Die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung habe es jahrelang verschlafen, verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen. Mit kurzfristigen Gesetzesänderungen, geplanten Eingriffen in Bestandsregelungen und populistischen Strompreisbremsen sei das Vertrauen nachhaltig beschädigt worden.
Als Folge stünden Investitionen in kosteneffiziente erneuerbare Energien auf der Kippe, Neubauten von modernen und klimafreundlichen Gaskraftwerken als Backup-Kapazitäten blieben aus, die Stromerzeugung aus der klimaschädlichen Braunkohle erreiche neue Rekordwerte.
„Die schmutzigsten, ältesten und klimaschädlichen Kraftwerke werfen derzeit die höchsten Gewinne ab, gleichzeitig müssen hochmoderne, klimafreundliche Gaskraftwerke mit hohen Wirkungsgraden vom Netz gehen, weil sie nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Das ist absurd und deshalb brauchen wir einen Neustart in der Energie- und Klimapolitik auf Bundesebene“, sagte Minister Remmel.

EEG mit fester Einspeisevergütung erhalten, Industrie-Rabatte abbauen
Künftig würden die erneuerbaren Energien einer Phase der Systemdurchdringung bis zur Hälfte des erzeugten Stroms liefern. An diese veränderten Bedingungen müssten nun Marktdesign und Förderbedingungen anpasst werden, erklären die Landesminister.
Konkret fordern sie, das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) müsse mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütung erhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Ausbaudeckel lehnen die Landesminister ab.
Die Industrierabatte seien überzogen und müssten von der EEG-Umlage europarechtskonform abgebaut werden, indem sich die Ausnahmebedingungen an der EU- Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren und weiterentwickelt würden.

Kapazitätsmarkt soll regional und ökologisch sein
Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismus könne notwendig werden, um den Neubau von flexiblen und hochmodernen Gaskraftwerken, abschaltbaren Lasten und Speichern anzureizen. Ein allgemeiner und alle konventionellen Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt sei nicht erforderlich.

Wenig effiziente Eigenstrom-Erzeugung in die EEG-Umlage einbeziehen; hocheffiziente Anlagen befreien
Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung solle künftig einen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, seien daher in die EEG-Umlage einzubeziehen.
Solange die EEG- oder die KWK-Anlagen nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden könnten, sollten hocheffiziente KWK-Anlagen und Strom aus erneuerbaren Energien sowohl im Bestand als auch bei Neuinvestitionen für den Eigenstromverbrauch weiter befreit bleiben.

Forschungsförderung durch Fonds
Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskosten solle neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.
Mit Blick auf die weiter wachsende Rolle der erneuerbaren Energien im System müssten jetzt bereits für die nächste Phase neue Finanzierungsmodelle erprobt werden.

CO2-Zertifikate verteuern, Mindestwirkungsgrad für neue fossile Kraftwerke
Das Marktversagen des CO-Zertifikate-Handels müsse behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssten dauerhaft vom Markt genommen werden.
Auch auf europäischer Ebene seien engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz nötig. Solange diese Punkte nicht umgesetzt sind, solle im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden.

20.01.2014 | Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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