TÜV Rheinland bietet neues Prüfprogramm für Photovoltaik-Systeme mit stationären Solarstrom-Speichern
Das Prüfverfahren berücksichtige bereits bestehende Prüfgrundlagen für Batterien, elektrische Komponenten, Wechselrichter oder Photovoltaik-Module als auch Regeln, die eine Fördergrundlage der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau bilden, berichtet TÜV Rheinland.
Das bestehende staatliche Förderprogramm der KfW soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden, um die Speicherung und flexible Nutzung von Solarstrom weiter auszubauen. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem Anforderungen an die Sicherheit und die Inbetriebnahme des Solar-Speichers.
Tests untersuchen das sichere und verlässliche Zusammenspiel aller Komponenten
Die Tests von TÜV Rheinland beziehen sich auf einzelne Komponenten des gesamten Photovoltaik-Speicher-Systems, zielen aber insbesondere auf das sichere und verlässliche Zusammenspiel aller Komponenten und machen eine Zertifizierung nach den Kriterien des GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit möglich.
„In den neuen Standard haben wir alle aktuellen Ansätze für Sicherheits- und Prüfnormen, die es weltweit gibt, einfließen lassen. Auch Aspekte der Leistungsfähigkeit von Speichern berücksichtigen wir bei unseren Tests“, so Ralf Martin Müller, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland.
Batterietests zur Selbstentladung und Zyklenfestigkeit
Berücksichtigt haben die Experten von TÜV Rheinland bei der Entwicklung des Prüfprogramms die Anforderungen für den sicheren Transport von Batterien (UN 38.3) ebenso wie Sicherheitsvorgaben nach EN 50272-2 für Batteriespeicher, die EN 62040 und EN 60950 -1 für die Sicherheit von Photovoltaik-Speichersystemen und die Prüfvorgaben der Battery Safety Organisation BATSO.
Hierbei geht es insbesondere um Schutz vor Feuer, Feuchtigkeit und andere schädliche Umwelteinflüsse. Zu den Tests zählen eine Überladungsprüfung ebenso wie Vibrations- und Schock-Prüfungen, Klimatests mit extremen Temperaturwechseln und als Leistungsprüfungen insbesondere die Aspekte Selbstentladung und Zyklenfestigkeit.
Wechselrichter werden im Hinblick auf Sicherheit und Netzkonformität getestet unter anderem nach EN 62109-1/2 und VDE-AR N 4105, VDE 0124-100 als auch der Anwendungsregel FNN Speicher.
„Die technische Entwicklung im Bereich der Photovoltaik- und Speichersysteme für Einfamilienhäuser ist in vollem Gange. Entsprechend werden sich auch die Prüfungen künftig weiter verändern und anpassen. Mit der aktuellen Prüf- und Zertifizierungsgrundlage bilden wir jedoch den Stand der Technik umfassend ab“, so Müller.
20.01.2014 | Quelle: TÜV Rheinland | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH