Kabinett beschließt Gabriels Eckpunkte mit EEG-Umlage für Solarstrom-Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 10 kW Leistung

Das Bundeskabinett hat am 20.01.20134 die Vorlage von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie eine Anlage des Ministers vom selben Tag beschlossen.

Die Eigenstromerzeugung wird künftig an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien beteiligt. Für Solarstrom aus neu installierten Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW beziehungsweise einer Produktion von mehr als 10 Megawattstunden, sollen in Zukunft 70 % der Umlage fällig werden.

Begünstigung für Altanlagen
Die Regelung soll laut Anlage zu den Eckpunkten auch für Altanlagen gelten, die jedoch in den Genuss der fortgeschriebenen „Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent/kWh“ kommen sollen. Die zu zahlende Differenz für den Eigenverbrauch entspräche (auf Grundlage der aktuellen EEG-Umlage von 6,24 Cent) demnach 0,96 Cent je Kilowattstunde Solarstrom.
Kleinere Solarstromanlagen bis 10 kW, wie typischerweise auf privaten Dächern installiert, fallen unter die so genannte Bagatellgrenze und werden von der EEG-Umlage ausgenommen.

PV-Deckel bei 2.500 MW, Ausschreibungen für Freiflächenanlagen
Für die Photovoltaik ergibt sich aus dem Beschluss eine jährliche Zubau-Obergrenze von 2,5 Gigawatt mit „atmendem Deckel“. Die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ab 2017 komplett auf Ausschreibungen umgestellt werden.
Die weiteren Eckpunkte des Vizekanzlers wurden von der Ministerrunde in Meseberg ohne wesentliche Änderungen beschlossen.

23.01.2014 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen