Centrosolar Group AG: Gläubiger stimmen Eckpunkten des Insolvenzplans zu; Fortführung des Photovoltaik-Unternehmens mit Schwerpunkt USA

Der Gläubigerausschuss der CENTROSOLAR Group AG (München) hat am 27.02.2014 den vom Vorstand vorgeschlagenen Eckpunkten für einen möglichen Insolvenzplan zugestimmt, berichtet das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Demnach soll die CENTROSOLAR Group AG im Wesentlichen mit ihrer Beteiligung Centrosolar America Inc. (Scottsdale, Arizona) fortgeführt werden. Damit fokussiere sich CENTROSOLAR auf den US-amerikanischen Photovoltaik-Markt. Für diesen Markt werde auch in Zukunft Wachstum erwartet.

Sanierung der Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG außerhalb des Insolvenzplanverfahrens
Die beiden weiteren nicht insolventen Beteiligungen, die Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs-GmbH, sollen verkauft werden. Die Sanierung der Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH (Wismar) und Centrosolar AG (Hamburg), den bisherigen operativen Tochtergesellschaften für die Produktion und den Vertrieb von Solarmodulen in Europa, soll außerhalb des Insolvenzplanverfahrens stattfinden. Diese Felder würden zukünftig nicht mehr zur CENTROSOLAR Group AG gehören.

Übertragung sämtlicher Aktien der Gesellschaft auf die Gläubiger
Die bisherigen Aktionäre verlieren ihren Status als Eigentümer und scheiden ohne Entschädigung aus. Das Nachrangdarlehen verfällt ebenfalls entschädigungslos.
Die Befriedigung der nicht-nachrangigen Gläubiger der CENTROSOLAR Group AG soll folgendermaßen erfolgen: Zum einen sollen die etwaigen Verkaufserlöse der verkauften nicht-insolventen Beteiligungen an die nicht-nachrangigen Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum anderen erhalten alle nicht-nachrangigen Gläubiger durch Übertragung die Aktien der Gesellschaft.

Komplette Entschuldung
Im Gegenzug erlassen die Gläubiger der Gesellschaft alle ihre nicht befriedigten Forderungen. Dabei werden die Gläubiger aus der Anleihe, die Finanzgläubiger, die Mitarbeiter und die sonstigen gleichrangigen Gläubiger gleich behandelt.
Dabei ist vorgesehen, dass die nicht-nachrangigen Gläubiger für je 132,67 EUR Forderung je eine Aktie erhalten. Für die Anleihegläubiger bedeute dies, dass sie je Stück Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000 Euro acht Aktien erhalten. Der Aktienkurs vor Durchführung des Insolvenzplans sei jedoch in keiner Weise aussagekräftig, weil die Altaktionäre entschädigungslos ausscheiden.

Barkapitalerhöhung geplant
Zur Liquiditätsstärkung soll zudem eine Barkapitalerhöhung durchgeführt werden. Diese wird zunächst den bisherigen nicht-nachrangigen Gläubigern als neuen Aktionären zum Bezug angeboten. Sofern diese ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausnutzen, sollen auch bisherige Altaktionäre eine Zeichnungsmöglichkeit und damit im Rahmen des insolvenzrechtlich Vertretbaren zumindest eine gewisse Wertaufholungschance erhalten.
Die Durchführung des Insolvenzplans hängt vom Eintritt verschiedener rechtlicher und wirtschaftlicher Bedingungen ab. Sofern ein Verkauf der oben genannten Beteiligungen nicht gelingen sollte, kann der Vorstand mit Gläubigerausschuss und Sachwalter übereinkommen, diese Beteiligungen durch die CENTROSOLAR Group AG fortzuführen.
Zur Kostensenkung soll die CENTROSOLAR Group AG als Holding deutlich verkleinert werden. Die Zahl der Vorstände wurde bereits auf eine Person reduziert. Zudem soll ein Wechsel des Handels der Aktien in einen Freiverkehr einer deutschen Börse erwirkt werden.

Gläubigerversammlung im März
Im nächsten Schritt wird zunächst eine Versammlung der Anleihegläubiger für den 18. März 2014 einberufen. In dieser Versammlung sollen die Anleihegläubiger dem gemeinsamen Vertreter ein Votum und eine entsprechende Ermächtigung zur Stimmabgabe in der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung geben.
Sofern in dieser Anleihegläubigerversammlung am 18. März 2014 nicht die für eine Beschlussfassung notwendige Mindestanwesenheit von 50 % des Anleihekapitals erreicht wird, wird voraussichtlich Anfang April 2014 eine zweite Anleihegläubiger-versammlung einberufen, für die eine Mindestanwesenheit von nur noch 25 % erforderlich ist.

Insolvenzplan soll ab Ende Mai 2014 umgesetzt werden
Sobald das Votum durch die Anleihegläubiger, der mit Abstand größten Gläubigergruppe, feststeht, soll umgehend eine insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung einberufen werden, die über den Insolvenzplan abstimmt. Diese findet voraussichtlich Ende April 2014 statt. Wenn sie dem Insolvenzplan zustimmt, das Insolvenzgericht dies bestätigt und der Insolvenzplan in Kraft tritt, kann dieser ab Ende Mai 2014 umgesetzt werden.

28.02.2014 | Quelle: CENTROSOLAR Group AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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