Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen zur EEG-Reform: Chancen zur Entlastung von Mietern nutzen; Direktverbrauch von dezentral erzeugtem Strom ermöglichen

„Mieter sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien diejenigen, die bislang am wenigsten tun können und am meisten belastet werden“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der GdW-Chef fordert: „Um Belastungen für Mieter zu verringern, sollen bei der EEG-Novelle auch Projekte berücksichtigt werden, bei denen Strom dezentral erzeugt und von den Mietern direkt verbraucht werden kann.“

„Mietereigenstrom“ von der EEG-Umlage entlasten
Bislang hätten Mieter die wenigsten Möglichkeiten, an der Energiewende mitzuwirken. Der Eigenverbrauch von Strom – zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach – sei von der EEG-Umlage befreit. Mieter hingegen müssten die EEG-Umlage immer zahlen, auch wenn der Solarstrom in dem Haus oder Quartier erzeugt wird, in dem sie wohnen – sobald die entsprechende Anlage nicht ihnen gehört, stelle dies keinen begünstigten Eigenverbrauch dar.
„Wir fordern daher, dass der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom – wir nennen das Mietereigenstrom – als eine Art ‚virtueller Eigenverbrauch‘ diesem gleichgestellt und von der EEG-Umlage entlastet wird“, so Gedaschko.

Regelung aus Sicht des GdW volkswirtschaftlich unbedenklich
Die Vorteile würden an den Mieter weitergegeben und führten dazu, dass er Geld sparen kann. Denn der Mieter werde sich nur für eine Abnahme dieses Stroms entscheiden, wenn er günstiger ist als andere Angebote.
Die Regelung wäre aus Sicht des GdW volkswirtschaftlich unbedenklich, da selbst bei intensivem Ausbau des Mietereigenstroms nur eine Gesamtstrommenge erreicht werden kann, die bei unter einem Prozent des deutschen Stromverbrauches liegt. Den betroffenen Mietern würde eine solche Regelung jedoch Vorteile bringen und sie würde den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und von Erneuerbaren Energien unterstützen.

Belastung der Eigenversorgung mit der EEG-Umlage nicht nachvollziehbar
35 Prozent der Mieterhaushalte haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro. „Wenn es gelingt, die Stromerzeugung im Mietwohnungsbereich, das heißt auf Gebäude- und Quartiersebene, zu erleichtern und dadurch günstiger Strom anzubieten, kann man einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Belastung der Mieter mit Energiekosten zu vermindern“, so Gedaschko.
Im aktuellen Referentenentwurf des EEG sei eine solche Regelung nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Es werde vorgeschlagen, Eigenversorgung generell mit der EEG-Umlage zu belasten.
„Das ist nicht nachvollziehbar. Die dezentrale Energieerzeugung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und muss als solche auch im neuen EEG verankert werden“, erklärte der GdW-Chef.

10.04.2014 | Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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