S.A.G. Solarstrom AG: Gemeinsame Vertreter für Unternehmensanleihen gewählt

Im Rahmen des am 01.03.2014 eröffneten Insolvenzverfahrens der S.A.G. Solarstrom AG (Freiburg i. Br.) fanden am 11.04.2014 im Amtsgericht Freiburg Anleihegläubiger-Versammlungen für zwei Unternehmensanleihen und eine Wandelanleihe statt.

Für die Anleihe 2010/2015 wurde Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH (München) und für die Anleihe 2011/2017 wurde Rechtsanwalt Markus Kienle (Frankfurt) als Vertreter gewählt. Für die Wandelanleihe wurde kein gemeinsamer Vertreter gewählt. Wandelanleiheinhaber müssten individuell bis 02.05.2014 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen, berichtet S.A.G. Solarstrom in einer Pressemitteilung.

„Durch die Wahl der gemeinsamen Vertreter für die beiden Unternehmensanleihen wird das Verfahren deutlich vereinfacht und auch beschleunigt. Das ist sowohl im Interesse der Anleiheinhaber wie auch im Interesse des Unternehmens.“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich. „Ich bin zuversichtlich, dass wir damit unserem Ziel, eine Fortführung der Gesellschaft mit allen Geschäftsbereichen zu erreichen, einen Schritt näher gekommen sind.“

Gläubigerversammlung für 16.05.2014 anberaumt
Günther und Kienle werden die Anleiheinhaber der beiden Unternehmensanleihen im regelmäßig tagenden vorläufigen Gläubigerausschuss und in der Gläubigerversammlung vertreten, die vom Amtsgericht Freiburg für den 16.05.2014 anberaumt wurde.
Parallel ist Roland Berger Strategy Consultants beauftragt, einen strategischen Investor für die Unternehmensgruppe zu suchen. „Wir haben bereits eine ganze Reihe sehr konkreter und vielversprechender Interessensbekundungen erhalten“, sagt Dr. Karl Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG. „Gemeinsam mit Herrn Dr. Nerlich haben wir die eingegangenen Interessensbekundungen geprüft, die potenziellen Investoren geben zur Zeit indikative Angebote ab und erhalten Zugang zu einem Datenraum. Ich rechne damit, dass wir bis zur Gläubigerversammlung schon mit ausgewählten Investoren in konkrete Verhandlungen treten können.“

Verschiedene Optionen für abschließende Sanierungslösung
Wie eine abschließende Sanierungslösung und gegebenenfalls ein Angebot an die Gläubiger konkret aussehen könnte, sei zu diesem Zeitpunkt noch unklar, so Nerlich. Hier biete das Insolvenzrecht mehrere Optionen, die sicher in hohem Maße auch von dem potenziellen Investor beeinflusst würden.

14.04.2014 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG i.I. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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