S.A.G. Solarstrom AG: Insolvenzquote von annähernd 50 % möglich; Zerschlagung des Photovoltaik-Unternehmens eher unwahrscheinlich

Der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg (Köln) hat den Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG i.I. (Freiburg) am 16.05.2014 über den Bericht für die heutige Gläubigerversammlung informiert.

Darin geht er davon aus, dass der prozentuale Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der Insolvenzmasse erhalten, annähernd 50 % betragen wird, wenn der derzeit laufende Investorenprozess positiv abgeschlossen werden kann.
Je nach dem tatsächlichen Ergebnis des Investorenprozesses könne die Insolvenzquote im Ergebnis deutlich unter 50 %, aber auch deutlich darüber liegen, so der Insolvenzverwalter.

Insolvenzverwalter sieht positiven Verlaufs des Investorenprozesses
Selbst bei einem positiven Abschluss des Investorenprozesses sei weiterhin offen, ob die Aktionäre der Gesellschaft einen Mittelrückfluss erhalten. Aufgrund des positiven Verlaufs des Investorenprozesses sei nach derzeitigem Stand jedoch nicht mit einer Zerschlagung der S.A.G. Solarstrom AG zu rechnen.

16.05.2014 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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