AEE: Solarstrom-Eigenverbrauch und -Direktvermarktung senken Kosten und erhöhen Akzeptanz der Energiewende

Besitzer einer Photovoltaik-Anlage und Grünstromlieferanten sollen nach dem Willen der Bundesregierung für selbst verbrauchten oder regional vermarkteten Strom künftig eine EEG-Umlage bezahlen. Bislang ist selbst verbrauchter Strom von der Umlage befreit. Und auf Ökostrom, der nicht über die Strombörse, sondern direkt an einen Grünstromhändler verkauft wird, ist nur ein ermäßigter Satz der EEG-Umlage fällig.

Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE, Berlin) will, das das so bleibt: „Eigenverbrauch von Ökostrom und regionale Direktvermarktung haben den Vorteil, dass Strom dort verbraucht wird, wo er produziert wird. Beide dienen der dezentralen Energiewende und machen lange Transportwege überflüssig. Zudem erhöht der Strombezug von Anlagen aus der Region die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort“, so Vohrer.

Belastung des Eigenstromverbrauchs könnte zum Anstieg der EEG-Umlage führen
„Viele Eigenheimbesitzer haben den Wunsch, die Energiewende zu Hause selber zu machen und dabei auch noch ihre Stromkosten zu senken. Durch Eigenverbrauch sparen die Anlagenbesitzer mittlerweile mehr Geld ein, als sie mit der Einspeisevergütung ausbezahlt bekommen würden. Logisch, dass dadurch die EEG-Umlage für alle entlastet wird“, rechnet Vohrer vor.
Die Erneuerbare-Energien-Branche und Verbraucherschützer fürchten nun, dass durch eine Belastung des Eigenstromverbrauchs mehr Strom in die öffentlichen Netze eingespeist wird. Dies könnte zum Anstieg der EEG-Umlage führen.

Grünstromprivileg ist in der EEG-Novelle nicht mehr vorgesehen
Neben eigenem Strom vom Dach bieten auch regionale Direktvermarktungsmodelle die Möglichkeit, Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage beispielsweise geben dabei ihren Solarstrom nicht gegen EEG-Vergütung ab, sondern verkaufen ihn direkt an regionale Verbraucher oder einen Grünstromhändler.
Die Stromkunden erhalten einen Tarif, der häufig unter dem des Grundversorgers liegt. Dies ist möglich, da erneuerbarer Strom, der direkt an die Stromkunden geliefert wird, von einer ermäßigten EEG-Umlage profitiert. Im vorliegenden Kabinettsentwurf der EEG-Novelle ist dieses „Grünstromprivileg“ jedoch nicht mehr vorgesehen.
Die Diskussion über die Chancen und Herausforderungen von Eigenverbrauch und regionaler Direktvermarktung von Ökostrom ist dargestellt in einem neuen Hintergrundpapier der AEE.

19.05.2014 | Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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