Gabriel will Fraktionen auf Linie halten

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich mit einem Brief an die Regierungsfraktionen gewandt, um die EEG-Novelle parallel zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren unter Kontrolle zu halten.

Gabriel fordert in dem Schreiben, die Fraktionen sollten eventuelle Änderungen am Gesetzentwurf bis Anfang Juni an die Regierung melden, damit diese der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden könnten. Nach Aussage von Gabriel prüfe die Komission derzeit bereits die Entwürfe der Regierung für das EEG und die besondere Ausgleichsregelung. Gabriel möchte so sicherstellen, dass die EEG-Novelle mit den neuen Beihilfeleitlinien der Kommission konform ist und sie am 26. Juni, abgesegnet von der Kommission, vom Bundestag beschlossen werden kann. Andernfalls, so Gabriel, drohe den stromintensiven Unternehmen ab 1. Januar 2015 die volle EEG-Umlage. Offenbar reagiert Gabriel aber auch auf kritische Stimmen innerhalb von Union und SPD, die Teile der vorglegten Entwürfe der Regierung ablehnen (siehe Solarthemen 423). Er behauptet, alle im Bundestag beschlossenen Änderungen müssten vorab mit der Kommission erörtert werden. Und weil die Kommission mindestens zwei Wochen Zeit zum Prüfen brauche, sollten die Gespräche innerhalb der Regierungsfraktionen schon Anfang Juni – also zum Teil vor den laufenden Beratungen im Parlament – abgeschlossen werden. Nur so könne es zu einem erfolgreichen Abschluss der EEG-Novelle noch vor der Sommerpause kommen. Die Opposition wird dabei von Gabriel offenbar gar nicht erst eingebunden. Oliver Krischer, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sieht durch dieses Vorgehen die Verfassung außer Kraft gesetzt: „Ausschussberatungen, Anhörungen etc. in Bundestag und Bundesrat werden damit vollständig zur Farce.“ Der Bundestag hat am 8. Mai im Rahmen der ersten Lesung über die EEG-Novelle debattiert. Dabei gab es durchaus auch kritische Aussagen aus den Reihen der Regierungsfraktionen etwa zu den Biogas-Plänen der Regierung und zu den Regelungen beim Eigenverbrauch. (AWi)

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