Parlamentarischer Abend des B.KWK und BDH: EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verstößt gegen das Grundgesetz

„Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“, so kritisiert Prof. Dr. Maslaton, Vize-Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK ) das Vorhaben der Bundesregierung, den aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2014.

Dies sei auch die Quintessenz aus einem Gutachten, das der B.KWK auf dem Parlamentarischen Abend am 02.06.2014 zusammen mit dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen, z.B. Photovoltaik.

Dezentrale Erneuerbare und KWK verringern den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung werde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen werde massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft–Wärme–Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ betont Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lasse sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und werde von der Politik aktuell glatt übersehen.

Entwurf des EEG 2014 lässt negative Folgen in größerem Ausmaß erwarten
Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Öffentlichkeit in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt vorgestellt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25% KWK im Jahr 2020.

KWK ist Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren
„Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden erneuerbaren Energien sei und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen könne, hab die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versuche mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen.
„Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
Die Gutachten werden ab 19.00 Uhr auf der Homepage des B.KWK zur Verfügung stehen: http://www.bkwk.de/

02.06.2014 | Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen