Photovoltaik-Wechselrichter: SMA Solar Technology und Sungrow Deutschland einigen sich im Patentverletzungsfall
Im Rahmen des erzielten Vergleichs soll die Sungrow Deutschland GmbH für die bereits erfolgte und für die künftige Nutzung der patentrechtlich geschützten Wechselrichter-Technologie Lizenzgebühren an SMA zahlen.
Im Gegenzug zieht SMA die Patentverletzungsklage zurück, während Sungrow die Nichtigkeitsklage gegen das entsprechende Patent zurückzieht. Beide Parteien tragen ihre jeweiligen Gerichtskosten. SMA begrüßt es, dass auf diese Weise einvernehmlich Rechtssicherheit geschaffen worden sei.
10.06.2014 | Quelle: SMA Solar Technology AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH