Baden-württembergischer Energieminister Untersteller zur EEG-Novelle: „Schildbürgerstreich zu Lasten kleinerer Betriebe und privater Haushalte gefährdet die Energiewende“

Mit Ablehnung hat der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller auf Meldungen reagiert, wonach die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag planen, künftig von allen neuen Eigenstromerzeugern eine Abgabe von 40 Prozent der EEG-Umlage zu verlangen und jegliche Bagatellgrenzen für Kleinanlagen zu streichen.

Gerade kleine Photovoltaik- und KWK-Anlagen müssten vielmehr auch weiterhin von der Abgabepflicht ausgenommen werden, forderte der Minister am 13.06.2014.

Erfassungsaufwand bei kleinen Solarstromanlagen größer als Ertrag
„Der Aufwand, den Eigenverbrauch zu erfassen und die EEG-Umlage einzutreiben, ist gerade bei kleineren Photovoltaik-Anlagen deutlich höher als der mögliche Ertrag“, so Untersteller. Für kleinere Unternehmen und Privathaushalte würden sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Solarstrom-Anlagen somit nicht mehr rechnen, ihr Ausbau würde damit faktisch zum Erliegen kommen.
Es hätte auch keinen spürbaren Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage, wenn man solche Anlagen einbeziehen würde. „Wenn überhaupt, würde ein Durchschnittshaushalt deswegen maximal zwei Cent im Jahr weniger EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Anlagen jetzt in die Umlagepflicht aufnehmen zu wollen, kommt daher einem Schildbürgerstreich gleich“, betonte der Minister.

Untersteller: 40 Prozent der EEG-Umlage sind deutlich zu viel
Untersteller begrüßte zwar, dass Betreiber von größeren Anlagen zur Eigenstromversorgung einen solidarischen Beitrag zur EEG-Umlage leisten sollen und dass die ursprünglich hierbei von der Bundesregierung geplante Privilegierung der Industrie gegenüber Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten nunmehr offenbar vom Tisch sei. Allerdings sei der Satz von 40 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob der Eigenstrom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder klimaschädlichen fossilen Kraftwerken stamme, deutlich zu hoch bemessen.
„Die Vergütungen für die Photovoltaik sind in den letzten beiden Jahren um rund 25 Prozent gesunken, ohne dass die Preise entsprechend gesunken wären. Wenn die Betreiber künftig jetzt noch 40 Prozent der EEG-Umlage leisten müssen, werden sich solche Investitionen, zum Beispiel in PV-Anlagen auf Dächern von Fabrikhallen, nicht mehr rechnen.“

EEG könnte „Erneuerbare-Energien-Verhinderungs-Gesetz“ werden
Dieses „energie- und wirtschaftspolitische Eigentor“ berge die Gefahr, dass Industrie und Mittelstand als starker Partner der Energiewende verloren gingen. Wie die Bundesregierung so ihre Ziele für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen wolle, sei Untersteller ein Rätsel. „Der Satz muss daher noch deutlich abgesenkt werden, ansonsten wird das EEG zu einem Erneuerbare-Energien-Verhinderungs-Gesetz.“

17.06.2014 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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