VKU Hessen: Land muss kommunalen Versorgern den Vertrieb von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien ermöglichen

Wiesbaden (ots) - Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fordert die Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die Regierungsfraktionen auf, durch eine Anpassung des Gesetzentwurfs den Kommunen und ihren Unternehmen zu ermöglichen, sich nachhaltig energiewirtschaftlich zu betätigen.

"Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Rolle der kommunalen Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende sowie bei der Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandzugängen anerkennt und die dringend notwendige Reform der HGO angehen möchte", so Ralf Schodlok, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen. "Allerdings muss den Unternehmen künftig auch der Vertrieb von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht werden."

EEG-Novelle macht es allerdings erforderlich, dass kommunale Unternehmen auch den Vertrieb von Strom aus erneuerbaren Energien übernehmen
Der VKU begrüßt vor allem die vorgesehene Aufnahme des Aufgabenbereichs "Breitbandversorgung" in den Katalog der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten. "Das wird es den kommunalen Unternehmen spürbar erleichtern, die gebotenen Investitionen anzugehen", so Schodlok.
Mit der aktuellen EEG-Novelle werde es allerdings erforderlich sein, den kommunalen Unternehmen nicht nur die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen, sondern auch den Vertrieb.
Schodlok: "Nur der Vertrieb im Wege der Direktvermarktung wird künftig noch eine Förderung nach dem EEG erhalten und damit die Wirtschaftlichkeit der Betätigung sicherstellen. Sollten nicht alle kommunalen Unternehmen in Hessen künftig die Möglichkeit erhalten, Strom aus erneuerbaren Energien zu vertreiben, dürfte das weitere Investitionen der betroffenen Unternehmen in diesem Bereich ausschließen."

Kundenorientierte Vermarktung von EEG-Strom
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht weiterhin die Verteilung von elektrischer und thermischer Energie vor. Sowohl die Erzeugung, Speicherung, Einspeisung von Strom wie zusätzlich auch von Wärme sollten privilegiert werden.
Bei der Vermarktung des EEG-Stroms wird auch das Nachfrageverhalten von Kunden Berücksichtigung finden müssen. Schodlok: "Energie ist nur dann marktfähig, wenn sie dem Bedarf der Endkunden in vollem Umfang entspricht."

Dezentrale KWK-Anlagen einbeziehen
Die bestehenden herkömmlichen Kunden-Lastprofile lassen sich laut VKU nicht wirtschaftlich ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen bedienen, insbesondere aus Windkraft und Photovoltaik. Aus VKU-Sicht ist es daher dringend notwendig, bei den "kommunalen Energielieferungen" auch fossile Anteile vor allem zur Abdeckung von Spitzenlasten zuzulassen. Hier sollte insbesondere das Potenzial aus dezentralen Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, mit eingeschlossen werden. Diese Forderung entspricht auch den Ergebnissen des Hessischen Energiegipfels von 2011, der – insbesondere um die Stabilität der Versorgungsnetze zu gewährleisten – bestimmte fossile Energien als sogenannte Brückentechnologien für erforderlich hält.

18.06.2014 | Quelle: VKU; Bild: BdEW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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