Spanien konkretisiert Paradigmenwechsel und rückwirkende Eingriffe bei der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Die spanische Regierung hat am 20.06.2014 die lang erwartete Ministeriale Durchführungsverordnung zur Neuregelung der Förderung der erneuerbaren Energien im Staatsblatt veröffentlicht, berichtet die Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner (Nürnberg). Damit wird der im Juli 2013 eingeleitete Paradigmenwechsel abgeschlossen.

Die Regelung definiert rund 1.500 typische Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien und deren Investitionskosten im Jahre der Inbetriebnahme. So wird beispielsweise angenommen, dass eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von einem 1 Megawatt (MW) mit Inbetriebnahmedatum 2008 einer durchschnittlichen Investition von 7.056.724 Euro bedurfte.

Feste Investitionszulagen z.B. für Photovoltaik-Anlagen und geringfügige Zuzahlung zum Strommarktpreis
Die Investition soll nach der Vorstellung des spanischen Gesetzgebers während der Funktionsdauer der Anlage (30 Jahre) eine Rendite von 7,5 Prozent bringen. Die Summe soll zum einen durch eine jährliche feste Investitionszulage (im Beispiel der 1 MW-Anlagen in Höhe von 568.699 Euro) und zum anderen durch eine geringfügige Zuzahlung zum Strommarktpreis (2,5 Cent/kWh) erbracht werden.

Rechtsanwalt Georg Abegg: Rückwirkender Eingriff dürfte vor internationalen Schiedsgerichten kaum bestehen
Die Regelung unterstreiche eindrucksvoll die Abkehr vom ursprünglichen System eines festen Einspeisetarifes von seinerzeit 48 Cent pro Kilowattstunde, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid.
„Dieser rückwirkende Eingriff in die Investitionssicherheit dürfte vor internationalen Schiedsgerichten kaum bestehen“, sagt Abegg.

Rendite soll an Entwicklung der spanischen Staatsanleihen gekoppelt werden
Durch die zu erwartenden Einsparungen von jährlich 1,5 Milliarden Euro bleibe aber zu hoffen, dass das neue Zuzahlungssystem eine längere Halbwertszeit haben wird, als die ursprüngliche Regelung, die nur zwei Jahre ohne Beschränkungen angewendet wurde.
Der Gesetzgeber habe eine erste Überprüfung der Rendite von 7,5 Prozent in 5 Jahren angekündigt, bei der dann die spanischen 10-Jahresbonds  im Vergleich zu denen im letzten Juli herangezogen werden. Kann sich Spanien billiger refinanzieren, wird auch die Rendite der EE-Investoren weiter sinken.

Verträge mit einem Gesamtvolumen von 45 Milliarden Euro müssen rasch angepasst werden
„Schon seit einem Jahr ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit zum Teil zweistelligen Renditen kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen mussten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona.
„Wir unterstützen bereits jetzt unsere Mandanten dabei, vor internationalen Schiedsgerichten den Schutz ihrer Investitionen gegen rückwirkende Regelungen durchzusetzen.“
Banken und Investoren müssten nun zügig die Verträge anpassen, um einerseits die Insolvenz und Haftung zu vermeiden und andererseits keine Rückstellungen zu bilden, da ab Freitag definitiv alle Marktteilnehmer Kenntnis hatten.
„Hier müssen nun Verträge mit einem Gesamtvolumen von 45 Milliarden Euro, davon 14 Milliarden von ausländischen Banken, angepasst werden, da der spanische Staat keine weitere Bad Bank gründen wird“, sagt Magdalena Bertram, Leiterin der Finanzierungsabteilung von Rödl & Partner in Madrid. Hiervon sind zumindest 85 Prozent der Finanzierungen betroffen.

23.06.2014 | Quelle: Rödl & Partner; Foto: Würz Energy GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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