NATURSTROM AG sieht Einigung über EEG-Novelle als Schadensbegrenzung und zugleich Chance für Ökostrom-Vermarktung

Der am 24.06.2014 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist nach Ansicht der NATURSTROM AG „Schadens- begrenzung in letzter Sekunde“.

Zwar begrüßt NATURSTROM manche Nachbesserungen. Grundsätzlich werde die Reform jedoch den Ausbau der erneuerbaren Energien unnötig verlangsamen und die bisherigen Treiber der Energiewende – engagierte Privatleute, Landwirte und Mittelständler – ausbooten.

Vorstandsvorsitzender Banning: Erneuerbaren Energien werden an der Börse verramscht
„Ökostrom aus hiesigen Wind- und Solarparks muss auch als solcher an Endverbraucher geliefert werden können“, kommentiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG.
„Wir beweisen seit 2008, dass das geht, und beliefern aktuell mehr als 240.000 Kunden. Der Gesetzgeber hat mit der Überarbeitung des EEG aber eine Rückwärtswende vollzogen, denn er lässt nur noch einen wirtschaftlich gangbaren Vermarktungsweg zu: die sogenannte Direktvermarktung mit Marktprämie, die zu einem Verramschen der qualitativ hochwertigen Erneuerbaren Energien an der Börse führt, ohne eine Differenzierungsmöglichkeit zu Strom aus Kohle und Atomkraftwerken.“

Ökostrom-Direktvermarktung könnte nachträglich im Wege einer Verordnung ermöglicht werden
Das sei energiewirtschaftlich sinnlos. „Vor allem ist dem Bürger nicht zu erklären, dass Ökostrom nun nur noch aus anderen Ländern kommt, nicht dagegen aus Deutschland. Wir freuen uns, dass dieses Argument in letzter Minute noch gehört und eine Verordnungsermächtigung in den aktuellen EEG-Entwurf eingearbeitet wurde. So wird zumindest die Tür nicht verriegelt, sondern nur locker zugeworfen. Es entsteht die Möglichkeit, dass eine solche Art der Ökostrom-Direktvermarktung nachträglich im Wege einer Verordnung ermöglicht werden kann.“

Ökostrom aus Deutschland soll auch als solcher gekennzeichnet werden
Die Versorgung von Endkunden mit Ökostrom aus EEG-vergütungsfähigen Anlagen ist bisher über das so genannte Grünstromprivileg im EEG geregelt. Es erlaubt die Belieferung unter Ausweis der Quellen, also unter Verweis darauf, dass es sich um Ökostrom aus Deutschland handelt. Diese Grünstromvermarktung werde mit dem Argument abgeschafft, es fehle die Zustimmung seitens der EU, kritisiert Banning. Die Verordnungsermächtigung ermögliche es dem Bundeswirtschaftsministerium, noch vor der nächsten regulären EEG-Novelle ein Nachfolgemodell aufzusetzen.
„Es ist unverständlich, warum eine Nachfolgeregelung zum Grünstromprivileg nicht bereits im EEG ausformuliert wurde“, so Dr. Banning. „An Vorschlägen zur Ausgestaltung und an Gesprächsbereitschaft hat es im Vorfeld nicht gemangelt. So wird sich die Anzahl der Direktvermarktungsoptionen mit Inkrafttreten des neuen EEG verringern – weniger Markt also statt mehr, allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz.“

„Belastung von selbst erzeugtem und genutztem Ökostrom mit bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage ist widersinnig“
Verpasste Chancen sieht die NATURSTROM AG bei der Regelung des Ökostrom-Eigenverbrauchs und der Direktbelieferung mit Ökostrom ohne Nutzung der öffentlichen Netze: „Die Belastung von selbst erzeugtem und genutztem Ökostrom mit bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage ist widersinnig“, findet NATURSTROM-Vorstandschef Dr. Thomas E. Banning. „Auf Obst aus meinem Garten erhebt der Staat ja auch keine Steuern.“ Trotz der neuen Belastung geht er davon aus, dass weiterhin Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung gebaut werden – aus Gründen der Kosten genauso wie aus denen der Versorgungssicherheit.

Mieter werden zu den Verlierern der Energiewende
Besonders kritisch sieht er, dass die Direktbelieferung mit Ökostrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes gegenüber dem Eigenverbrauch schlechter gestellt und mit der vollen EEG-Umlage belastet werden soll: „Damit werden Mieter zu den Verlierern der Energiewende gestempelt, denn der Bezug günstigen Solarstroms vom Dach des Vermieters wird deutlich erschwert. Auch nachhaltig denkende Gewerbetreibende, welche die Planung und den Betrieb von Öko-Kraftwerken auf ihrem Betriebsgelände an einen Dienstleister vergeben möchten, werden benachteiligt. Der Energiewende geht hier unnötig Flexibilität verloren, zudem wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle verhindert. Energiewirtschaftlich ist es absolut sinnvoll, Ökostrom möglichst dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Auch vor diesem Hintergrund ist das Ausbremsen von Eigenverbrauchs- und Direktbelieferungslösungen kontraproduktiv.“

25.06.2014 | Quelle: NATURSTROM AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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