ZVEH begrüßt Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zur EEG-Novelle; Kleinanlagen sollen weiterhin von der EEG-Umlage befreit sein

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, einen Änderungsantrag zur aktuell diskutierten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu stellen, wonach Kleinanlagen bis 10 kW auch weiterhin vollständig von der EEG-Umlage befreit sein sollen. Alle anderen Eigenversorger sollen 40 % der Umlage auf den Selbstverbrauch zahlen.

Davon ausgenommen ist Eigenverbrauch, der weder aus EEG-Anlagen noch aus hoch effizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammt, hier sollen 100 % der Umlage anfallen. Für neue EE- und KWK-Anlagen soll zudem ein gleitender Einstieg geschaffen werden. Die Umlage in Höhe von 40 % muss erst ab 2017 gezahlt werden. Bis Ende 2015 sollen 30 % und 2016 dann 35 % anfallen.
Die zuvor geführte Diskussion ließ befürchten, dass auch kleine Anlagen und sogar Bestandsanlagen mit der EEG-Umlage belastet werden. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH, Frankfurt/M.) begrüßt daher die beabsichtigte Kehrtwende.

ZVEH: Einbeziehung von Kleinanlagen bringt hohen Verwaltungsaufwand und entlastet kaum; Bagatellgrenze höher ansetzen
„Zumindest bei Bürgern, die Strom mit kleinen Anlagen bis 10 kW Leistung produzieren und selbst verbrauchen, bleibt nun die Motivation erhalten, die Energiewende im privaten Umfeld persönlich mit zu gestalten. Eine der größten Kundengruppen der E-Handwerke erhält damit vorerst Rechts- und Planungssicherheit“, sagte ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi.
Nach aktuellen Berechnungen würde die Einbeziehung dieser kleinen Anlagen nur zu einer minimalen Entlastung beim Strompreis führen und stünde in einem krassen Missverhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand, so der Verband.
Vor diesem Hintergrund hätte die Bagatellgrenze für neue Anlagen sogar höher angesetzt werden müssen, denn die aktuellen Pläne passten nicht zur bisherigen Politik: „Die Bundesregierung selbst fördert den Aufbau von Speichern zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW. Wir halten es daher weiterhin für sinnvoll, die Bagatellgrenze mindestens auf diese Schwelle zu legen, weil den investierenden Bürgern nicht zu erklären ist, dass sie einerseits gefördert und andererseits mit der Umlage belastet werden sollen“, so Jakobi weiter.

Bürger-Investitionen müssen verlässlich geschützt werden
Auch Bestandsanlagen sollen weiterhin vollständig von der EEG-Umlage ausgenommen sein, und Modernisierungen genießen ebenfalls das Eigenverbrauchsprivileg. Sorgen bereitet dem ZVEH jedoch der Plan, aus EU-beihilferechtlichen Gründen auch die Regelung für Bestandsanlagen im Jahr 2017 zu evaluieren.
„Die EU muss einsehen, dass die Bundesregierung mit der in Deutschland eingeleiteten Energiewende ein beispielloses Projekt der Beteiligung von Verbrauchern am Umbau der Energieversorgung gestartet hat. Damit hat sie für eine breite Akzeptanz dieser Mammutaufgabe gesorgt. Deshalb müssen auch in Zukunft zumindest die durch die Bürger getätigten Investitionen verlässlich geschützt und außerdem eine weitere Beteiligung gesichert werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

26.06.2014 | Quelle: ZVEH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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