Gabriel begrüßt EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Grundsatz-Urteil vom 01.07.2014 bestätigt, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus

erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen.
Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind.

Grünstrom nach Einspeisung nur noch schwer nachweisbar
Der EuGH machte darüber hinaus deutlich, dass „grüner Strom“ nur noch schwer nachweisbar ist, sobald er ins Netz eingespeist wurde. Deshalb verwies er auf die von der Richtlinie eingeführten Kooperationsmechanismen zur freiwilligen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um solche Herausforderungen zu lösen.

Gabriel: „Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht“
„Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa“, kommentiert Bundesministerwirtschaftsminister Sigmar  Gabriel. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätige auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. „Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht“, so Gabriel.
Darüber hinaus betonte Bundesminister Gabriel, dass die zunehmende Binnenmarktintegration weiterhin klares Ziel bleibe: „Es ist mir wichtig klarzustellen, dass es nicht darum geht, nationale Märkte für erneuerbare Energien voneinander abzuschotten. Ganz im Gegenteil: Wir sollten gemeinsam an einer zunehmenden regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien arbeiten. Dieser Prozess muss aber schrittweise und im gegenseitigen Einvernehmen sowie zum beiderseitigen Vorteil erfolgen. Ich bin daher froh, dass der EuGH diesen Weg ausdrücklich bestätigt hat.“

01.07.2014 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen